29.10.2019 - 4.3 Wiederöffnung der Gesundheitsgasse in der Brand...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Dr. Niekisch bringt den Antrag ein.

 

 

Herr Schenke (Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen) führt aus, dass die sogenannte „Gesundheitsgasse“ keine offizielle Straßenbezeichnung sei und auch nicht der straßenrechtlichen Widmung unterliege. Die sog. „Gesundheitsgasse“ ist daher keine öffentliche Verkehrsfläche, für die es einen rechtlichen Anspruch auf Aufrechterhaltung oder Wiedererlangung der öffentlichen Nutzung gebe. Da es auch keine planungsrechtliche Grundlage (Bebauungsplan) gibt, welche die sog. „Gesundheitsgasse“ als öffentliche Verkehrsfläche festsetzt, hat die Landeshauptstadt Potsdam keinerlei öffentlich-rechtliche Möglichkeiten, diese Fläche der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Eine Öffnung des Weges wäre daher nur auf freiwilliger Basis möglich. Es gab in der Vergangenheit bereits mehrfache Versuche der Landeshauptstadt Potsdam (Anträge aus den Jahren 2008 und 2010) mit dem Anliegen diese kurze Wegeverbindung zwischen Zeppelinstraße und Geschwister-Scholl-Straße mittels grundbuchlich zu sichernder Wegerechte der Öffentlichkeit wieder zugänglich zu machen. Diese scheiterten jedoch an der Ablehnung der privaten Eigentümer. Die Verwaltung kann gern auf der Basis des jetzt neu vorliegenden Antrages erneut den Versuch unternehmen, mit allen betroffenen Eigentümern eine Einigung für die Öffnung der sog. „Gesundheitsgasse“ zu erzielen. Herr Schenke bittet jedoch zu beachten, dass der Verwaltung bei einer möglichen Ablehnung keine Möglichkeiten der Erlangung eines Wegerechtes zu Verfügung stehen.

 

Herr Schenke bittet den Antragsteller die Terminstellung auf Februar 2020 zu ändern und schlägt vor, für die Berichterstattung den SBWL-Ausschuss vorzusehen.

 

 

Herr Dr. Niekisch übernimmt die v.g. Änderungsvorschläge.

 

 

Herr Heuer informiert, dass er angesprochen worden sei auch die Anbindung an den Schafgraben und die Brücke mit in den Antrag einzubeziehen.

 

 

Verschiedene Ausschussmitglieder sprechen sich für den Antrag aus. Jedoch bestehe für eine Mitbetrachtung des Schafgrabens und der Brücke aufgrund der nicht vorhandenen Anbindung an die sog. „Gesundheitsgasse“ kein Erfordernis.

 

 

Herr Rubelt erinnert, dass die Thematik Erneuerung des Schafgrabens bereits Gegenstand einer anderen Drucksache sei.

 

 

Frau Dr. Günther erkundigt sich nach der Frage der Sicherheit und Beleuchtung bei Öffnung der sog. „Gesundheitsgasse“.

 

 

Herr Schenke teilt mit, dass der Grundstückseigentümer bei Öffnung der sog. „Gesundheitsgasse“ kaum die Verkehrssicherungspflicht übernehmen wird. Dies sei jedoch Verhandlungssache. Es ist anzunehmen, dass die Verkehrssicherungspflicht vermutlich in den Aufgabenbereich der Landeshauptstadt Potsdam fallen würde.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die geänderte Fassung zur Abstimmung:

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

Der Oberbürgermeister und die Bauverwaltung werden beauftragt, bei den Bauherren, die das Gelände und das ehemaligen Kino Charlott und die daneben stehende Villa restaurieren, darauf hinzuwirken, dass die Gesundheitsgasse zwischen der Geschwister-Scholl-Straße 82 und 83 und der Zeppelinstraße wieder durchgängig für den Fußngerverkehr geöffnet wird. Im November 2019 Februar 2020 soll der SVV dem SBWL-Ausschuss durch die Verwaltung berichtet werden, welche Chancen zur Wiederöffnung der Gesundheitsgasse bestehen bzw. welche Widerstände dabei überwunden werden müssten.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen.

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=10628&TOLFDNR=127171&selfaction=print