06.11.2019 - 5.6 Allgemeine Dienstreisegenehmigung für den Oberb...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Hauptausschuss empfiehlt, der Vorlage mit folgender Ergänzung zuzustimmen:

 

 

Für die private Benutzung der Dienstfahrzeuge sind dabei Nutzungsentgelte festzusetzen, die sich an den transparent kalkulierten Fahrzeugkosten, z.B. eines Automobilclubs, alle Kosten pro Jahr dividiert durch die Kilometer, des individuell genutzten Fahrzeugmodells orientieren.

 

Abstimmung:

Die vom Hauptausschuss empfohlene Ergänzung wird einschließlich der überarbeiteten Dienstwagenvereinbarung

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Anschließend wird die so ergänzte Vorlage zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Dem Oberbürgermeister wird eine allgemeine Genehmigung zur Durchführung von Reisen im dienstlichen Interesse gem. § 2 Bundesreisekostengesetz erteilt.

 

Zur Sicherung der individuellen Mobilität wird dem Oberbürgermeister außerdem die Genehmigung erteilt, Dienstfahrzeuge der Landeshauptstadt Potsdam nach den gesetzlichen Bestimmungen und den vereinbarten Modalitäten auch zu außerdienstlichen Zwecken zu nutzen.

 

r die private Benutzung der Dienstfahrzeuge sind dabei Nutzungsentgelte festzusetzen, die sich an den transparent kalkulierten Fahrzeugkosten, z.B. eines Automobilclubs, alle Kosten pro Jahr dividiert durch die Kilometer, des individuell genutzten Fahrzeugmodells orientieren.

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen