06.11.2019 - 6.5 Einrichtung eines Uferbeirates in der Landeshau...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Hauptausschuss empfiehlt, dem Antrag in folgender neuen Fassung zuzustimmen:

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten, bei der Festsetzung der Hauptsatzung in der nächsten Legislaturperiode einen Uferbeirat zu bestellen. Dieser soll unter anderem vom Uferbeauftragten, der unteren Naturschutzbehörde und der Bauaufsicht von Verwaltungsseite sowie durch bis zu 3 interessierte Stadtverordnete und je einem Mitglied der Ortsbeiräte, den für freie Ufer engagierten Vereinen, sowie den Naturschutzverbänden besetzt werden.

 

Aufgabe des Uferbeirates soll es sein, den Uferbeauftragten der Landeshauptstadt Potsdam in seiner Arbeit zu unterstützen. Dabei ist ein Augenmerk auf die freie Zugänglichkeit der Ufer in der Landeshauptstadt Potsdam und die Belange des Landschafts- und Naturschutzes zu richten.

 

Die Zuständigkeit zur Beratung und Befassung mit sämtlichen Themen der Potsdamer Uferbereiche ist dem Hauptausschuss zuzuweisen und in der Neufassung der Ausschusszuständigkeitsordnung zu verankern.

 

Oberste Priorität sollen dabei Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung gültiger B-Pläne, die die öffentliche Zugänglichkeit von Ufern bzw. Uferwegen festsetzen sowie die Gestaltung von Uferbereichen, die in der Verfügungsbefugnis der Landeshauptstadt Potsdam stehen, haben.

 

Mindestens halbjährlich befasst sich der Ausschuss mit dem Thema „Potsdamer Ufer“. Die Ortsvorsteher bzw. deren Vertreter, der Uferbeauftragte der Landeshauptstadt Potsdam sowie Vertreter der Vereine bzw. Initiativen, die die Interessen einer Zugänglichkeit der Uferbereiche vertreten, sind dazu einzuladen.

 

Darüber hinaus soll der Ausschuss den Uferbeauftragten der Landeshauptstadt Potsdam in seiner Arbeit unterstützen. Dabei ist ein Augenmerk auf die freie Zugänglichkeit der Ufer bzw. Uferwege in der Landeshauptstadt Potsdam und die Belange des Landschafts- und Naturschutzes zu richten.

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Menzel, BVB-Freie Wähler, beantragt folgende Änderungen:

 

Die Zuständigkeit zur Beratung und Befassung mit sämtlichen übergreifenden Themen der Potsdamer Uferbereiche ist dem Hauptausschuss ..

 

….der Vereine bzw. Initiativen und anerkannte Naturschutzverbände die die Interessen einer Zugänglichkeit der Uferbereiche vertreten, sind dazu einzuladen.

 

Abstimmung:

Die o.g. Änderung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Anschließend wird der so geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Zuständigkeit zur Beratung und Befassung mit übergreifenden Themen der Potsdamer Uferbereiche ist dem Hauptausschuss zuzuweisen und in der Neufassung der Ausschusszuständigkeitsordnung zu verankern.

 

Oberste Priorität sollen dabei Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung gültiger B-Pläne, die die öffentliche Zugänglichkeit von Ufern bzw. Uferwegen festsetzen sowie die Gestaltung von Uferbereichen, die in der Verfügungsbefugnis der Landeshauptstadt Potsdam stehen, haben.

 

Mindestens halbjährlich befasst sich der Ausschuss mit dem Thema „Potsdamer Ufer“. Die Ortsvorsteher bzw. deren Vertreter, der Uferbeauftragte der Landeshauptstadt Potsdam sowie Vertreter der Vereine bzw. Initiativen und anerkannte Naturschutzverbände die die Interessen einer Zugänglichkeit der Uferbereiche vertreten, sind dazu einzuladen.

 

Darüber hinaus soll der Ausschuss den Uferbeauftragten der Landeshauptstadt Potsdam in seiner Arbeit unterstützen. Dabei ist ein Augenmerk auf die freie Zugänglichkeit der Ufer bzw. Uferwege in der Landeshauptstadt Potsdam und die Belange des Landschafts- und Naturschutzes zu richten.

 

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