06.11.2019 - 7.4 Fraktionsfinanzierung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Frehse, DIE PARTEI, beantragt, den vorliegenden Antrag in den nachfolgend genannten Punkten wie folgt zu ändern:

 

Zur Sicherung des sächlichen und personellen Aufwandes der Fraktionen und fraktionslosen Stadtverordneten der Stadtverordnetenversammlung Potsdam (im Folgenden Fraktionsfinanzierung genannt) werden folgende Regelungen getroffen:

 

  1. Die für die Fraktionsfinanzierung zur Verfügung stehenden Mittel sind in den Haushalt, Konto 5492000, eingestellt.

 Die Fraktionsmittel werden den Fraktionen zur Selbstbewirtschaftung überlassen. Die Mittel für die fraktionslosen Stadtverordneten werden vom Büro der Stadtverordnetenversammlung verwaltet.

 Von dem dort festgesetzten Betrag wird ein Anteil von 30 % als fixer Sockelbetrag zu gleichen Teilen auf alle Fraktionen aufgeteilt.

 Der verbleibende Anteil in Höhe von 70 % der zur Verfügung stehenden Mittel wird als Pro-Kopf-Betrag derart auf die Fraktionen und fraktionslosen Stadtverordneten aufgeteilt, dass dieser mit der Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion multipliziert und durch die Anzahl aller Mitglieder von Fraktionen Stadtverordneten dividiert wird. Aus der Summe des Sockelbetrags und des Pro-Kopf-Betrages ergibt sich die jährliche Zuwendung an eine Fraktion. Fraktionslose Stadtverordnete erhalten lediglich den Pro-Kopf-Betrag.


Sollte sich die Fraktionsstärke und/oder die Anzahl der Fraktionsmitglieder verändern, verändern sich die Rechnungsergebnisse und damit die Zuwendungen an die Fraktionen.

 

  1. Die Zuwendungen werden monatlich anteilig bis spätestens zum 5. des Monats auf die Fraktionskonten bzw. an das Büro der Stadtverordnetenversammlung überwiesen. Bei Vorlage eines genehmigten Haushalts ist eine quartalsweise Überweisung möglich. Die Fraktionskasse ist nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung zu führen und die Mittel wirtschaftlich zu verwenden. Die Fraktionen haben insbesondere über sämtliche Einnahmen und Ausgaben Bücher zu führen sowie eine Inventarliste. Die Kassen der fraktionslosen Stadtverordneten werden nach den gleichen Grundsätzen vom Büro der Stadtverordnetenversammlung geführt.

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  1. Den Fraktionen werden seitens der Verwaltung Räumlichkeiten nach Maßgabe der vorhandenen Kapazitäten und unter Berücksichtigung der Fraktionsstärke für die Geschäftsstelle der Fraktion zur Verfügung gestellt.

 Diese dürfen nur für Zwecke der Fraktion genutzt werden. Für Fraktionssitzungen und andere Beratungen der Fraktionen in Vorbereitung von Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse stehen Beratungsräume in der Stadtverwaltung zur Verfügung. Einzelstadtverordnete haben keinen Anspruch auf Bereitstellung von Büroräumen, Beratungsräume stehen bei Bedarf zur Verfügung; .

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  1. Im Weiterem wird den Fraktionen und Einzelstadtverordneten seitens der Verwaltung ein Kopierer zur gemeinschaftlichen Nutzung überlassen. Die Leasingkosten sind im Rahmen der inneren Verrechnung durch die Fraktionen und Einzelstadtverordneten zu tragen; die Abrechnung der Kosten erfolgt nach Anzahl der Kopien für jede Fraktion und Einzelstadtverordneten gesondert.

Abstimmung:

Der o.g. Änderungsantrag wird

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

Ergänzungsantrag:

Der Stadtverordnete Menzel, BVB/Freie Wähler, beantragt, den Beschlusstext wie folgt zu ergänzen:

Die Fraktionsfinanzierungen werden um die vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg festgestellte Teuerungsrate für 2018 und tariflich vereinbarten Lohnerhöhungen angepasst.

Abstimmung:

Der o.g. Ergänzungsantrag wird

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

 

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Zur Sicherung des sächlichen und personellen Aufwandes der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung Potsdam werden folgende Regelungen getroffen:

 

  1. Die für die Fraktionsfinanzierung zur Verfügung stehenden Mittel sind in den Haushalt, Konto 5492000, eingestellt.

Die Fraktionsmittel werden den Fraktionen zur Selbstbewirtschaftung überlassen.

Von dem dort festgesetzten Betrag wird ein Anteil von 30 % als fixer Sockelbetrag zu gleichen Teilen auf alle Fraktionen aufgeteilt.

Der verbleibende Anteil in Höhe von 70 % der zur Verfügung stehenden Mittel wird als Pro-Kopf-Betrag derart auf die Fraktionen aufgeteilt, dass dieser mit der Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion multipliziert und durch die Anzahl aller Mitglieder von Fraktionen dividiert wird. Aus der Summe des Sockelbetrags und des Pro-Kopf-Betrages ergibt sich die jährliche Zuwendung an eine Fraktion.


Sollte sich die Fraktionsstärke und/oder die Anzahl der Fraktionsmitglieder verändern, verändern sich die Rechnungsergebnisse und damit die Zuwendungen an die Fraktionen.

 

  1. Die Zuwendungen werden monatlich anteilig bis spätestens zum 5. des Monats auf die Fraktionskonten überwiesen. Bei Vorlage eines genehmigten Haushalts ist eine quartalsweise Überweisung möglich. Die Fraktionskasse ist nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung zu führen und die Mittel wirtschaftlich zu verwenden. Die Fraktionen haben insbesondere über sämtliche Einnahmen und Ausgaben Bücher zu führen sowie eine Inventarliste.
  1. Die Fraktionen erhalten zweckgebunden für die Erfüllung ihrer organschaftlichen Aufgaben und die dafür erforderliche Geschäftsführung kommunale Haushaltsmittel. Fraktionen leisten in erster Linie in der Informations-, Vorbereitungs- und Abstimmungsphase einen wichtigen Beitrag zu einer effizienten Aufgabenerledigung in der Stadtverordnetenversammlung.

Die Fraktionszuwendungen dienen daher der Finanzierung der Arbeitskoordination und -erledigung, der Mitwirkung bei der Willensbildung und Entscheidungsfindung der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse. Entscheidend ist ein eindeutiger Bezug zur Arbeit der Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung. Ausgaben, die nicht der Verwirklichung dieser Aufgaben dienen, sind unzulässig.

  1. Fraktionen dürfen eine Rücklage bilden, die einen monatlichen Zuweisungsbetrag der jeweiligen Fraktion aus dem Vorjahr nicht überschreitet.

Die Fraktionen informieren das Büro der StVV unaufgefordert bis 31.01. über den der Stadtverwaltung zu erstattenden Betrag des Vorjahres. Dieser wird mit der nächsten monatlichen Zahlung verrechnet, erstmals 2021.

  1. Den Fraktionen werden seitens der Verwaltung Räumlichkeiten nach Maßgabe der vorhandenen Kapazitäten und unter Berücksichtigung der Fraktionsstärke für die Geschäftsstelle der Fraktion zur Verfügung gestellt.

Diese dürfen nur für Zwecke der Fraktion genutzt werden. Für Fraktionssitzungen und andere Beratungen der Fraktionen in Vorbereitung von Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse stehen Beratungsräume in der Stadtverwaltung zur Verfügung. Einzelstadtverordnete haben keinen Anspruch auf Bereitstellung von Büroräumen; der Zugang zum Ratsinformationssystem (RIS) wird gewährleistet.
Bei erheblicher Änderung der Fraktionsstärke ist unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit sowie der Nutzungsdauer und Nutzungsart einem Umzug innerhalb der vorhandenen Räumlichkeiten zuzustimmen. Ist zwischen den betroffenen Fraktionen kein Einvernehmen herzustellen, entscheiden der Oberbürgermeister und der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung gemeinsam.

  1. Die in den Fraktionen vorhandene netzgebundene Computertechnik wird durch den IT - Bereich angeschafft, gewartet und betreut.

Neuanschaffungen oder der Austausch von Geräten erfolgt nach Maßgabe der dafür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und in der Reihenfolge der Bedarfsanmeldung.

Fraktionen können aus eigenen Mitteln entsprechende Technik ausschließlich über den IT-Bereich beschaffen lassen.

Veränderungen an der DV-Anlage dürfen nur seitens der Stadtverwaltung bzw. einer von ihr beauftragten Firma vorgenommen werden. Die Installation weiterer Programme bedarf der Zustimmung des IT-Bereichs. Alle diesbezüglichen Angelegenheiten sind über das Büro der StVV zu regeln.

  1. Im Weiterem wird den Fraktionen seitens der Verwaltung ein Kopierer zur gemeinschaftlichen Nutzung überlassen. Die Leasingkosten sind im Rahmen der inneren Verrechnung durch die Fraktionen zu tragen; die Abrechnung der Kosten erfolgt nach Anzahl der Kopien für jede Fraktion gesondert.
  1. Mobiliar zur Ausstattung der Geschäftsstelle der Fraktion wird über die Stadtverwaltung nach Maßgabe der dafür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und in der Reihenfolge der Bedarfsanmeldung beschafft. Ansonsten gilt Punkt 9.
  1. Gegenstände, die aus Barmitteln beschafft werden, sind in ein Bestandsverzeichnis einzutragen. Die Gegenstände bleiben Eigentum der Landeshauptstadt Potsdam.
  1. Arbeitsverträge mit Mitarbeitenden der Fraktionen sind in Anlehnung an den TVöD-VKA zu gestalten. Die Fraktionen haben dafür Sorge zu tragen, dass Arbeitsverhältnisse mit Ablauf der Wahlperiode enden.
  1. Die Finanzierung geselliger Veranstaltungen (einschließlich gastronomischer Dienstleistungen zu diesen Anlässen) ist unzulässig. Keine geselligen Veranstaltungen sind Zusammenkünfte der Fraktionsmitglieder, die den organschaftlichen Aufgaben der Fraktion dienen (Fraktionssitzungen und Klausurtagungen sowie Fraktionsveranstaltungen, die Aufgaben der Gebietskörperschaft thematisieren). Die Grundsätze der Sparsamkeit und Verhältnismäßigkeit sind auch dann einzuhalten. Bei Terminen, die sowohl den Aufgaben der Fraktionen in der Vertretung dienen als auch gesellige Anteile haben, ist ein angemessener finanzieller Beitrag der Teilnehmenden sicherzustellen.
  1. Der Nachweis zur Verwendung der finanziellen Mittel ist für das Vorjahr bis zum 31. Januar jeden Jahres dem Oberbürgermeister unaufgefordert vorzulegen.

Bei fehlendem Verwendungsnachweis wird die Zahlung weiterer finanzieller Mittel so lange eingestellt, bis dieser dem Oberbürgermeister vorliegt.
Der Verwendungsnachweis besteht aus:

 

-   einer Gesamtübersicht der Geschäftsführungskosten der Fraktion einschließlich eines von der/dem Fraktionsvorsitzenden unterschriebenen Bestätigungsvermerk und dem Kontostand zum 31.12. des Berichtsjahres gemäß Anlage 1, 

-   einer Übersicht über alle Buchungen der Fraktion im Berichtsjahr gemäß Anlage 2,

-   den Vergabevermerken für Vergaben oberhalb der Wertgrenze von 500 € im Berichtsjahr gemäß Anlage 3,

-   einer fortgeschriebenen Bestandsliste der mit Barmitteln für die Zwecke der Fraktion beschafften Gegenstände gemäß Anlage 4.

 

  1. Die Verwendung der überwiesenen Mittel erfolgt unter Anwendung des Rundschreibens des MIK vom 28.05.2019 (Anlage 5).

 14. Dieser Beschluss tritt am 1. Juni 2019 in Kraft.

 

 

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Anlagen