06.11.2019 - 7.48 Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.48
- Zusätze:
- Fraktionen
- Datum:
- Mi., 06.11.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Änderungsantrag:
Der Stadtverordnete Menzel, BVB/Freie Wähler, beantragt, die Entschädigungssatzung wie folgt zu ändern:
§ 2 Grundsätze
(2) Soweit nach dieser Satzung eine monatliche Entschädigung gewährt wird, sind hiermit sämtliche Ansprüche, mit Ausnahme der Fahrtkosten innerhalb Potsdams und Reisekosten für Dienstreisen außerhalb des städtischen Territoriums, abgegolten.
§ 3 Monatliche Aufwandsentschädigung für Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse
(1) Für die Aufwendungen für Fahrtkosten innerhalb Potsdams erhalten
Stadtverordnete monatlich 23,00 €
§ 5 Sitzungsgeld
(1) Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse und sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner sowie der Ortsbeiräte erhalten neben der Aufwandsentschädigung ein Sitzungsgeld in Höhe von 30,- € je Stadtverordnetenversammlung und 20,00 € pro Ausschuss-, Fraktions- und Ortsbeiratssitzung.…
Den in Ausschüsse berufenen sachkundigen Einwohnern wird für die Teilnahme an Ausschusssitzungen, deren Mitglied sie sind, ein Sitzungsgeld in Höhe von 30 EUR je Sitzung gewährt.
Den Mitgliedern von Beiräten, die durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung tätig werden, wird je Sitzung des Beirates ein Sitzungsgeld in Höhe von 30 EUR gewährt. Die Beiratsvorsitzenden erhalten für jede von ihnen geleitete Sitzung Sitzungsgeld in doppelter Höhe.
Er weist darauf hin, dass er die beantragte Zahlung von Sitzungsgeldern für Beiräte zurückzieht, da er nach Rücksprache mit dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung darauf hingewiesen wurde, dass dies an anderer Stelle zu regeln sei.
Der Vorsitzende informiert, dass die veränderte Entschädigungssatzung auf der im Juni diesen Jahres im Gesetz- und Verordnungsblatt erschienenen Kommunalaufwandsentschädigungsverordnung basiert und das diese die Möglichkeit gibt, die dort vorgesehenen Pauschalen in einem Ansatz zu bringen. Das heißt auch, dass die Fahrtkosten in der Entschädigung mit enthalten sind oder das alles separat kalkuliert werden muss, denn ansonsten ist von einer über die Pauschale hinausgehene Entschädigung die Rede und das wäre als ein Verstoß gegen die Kommunalaufwandsentschädigungsverordnung zu sehen. Die Finanzierung der Beiräte wird in der Arbeitsgruppe Kommunales Ehrenamt geregelt.
Abstimmung:
Der o. g. Änderungsantrag wird
mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Der Antrag wird in der vorliegenden Fassung zur Abstimmung gestellt:
Anlagen zur Vorlage
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