12.11.2019 - 5.1 Wiedervorlage "Wohnen am Stern" (entsprechend V...

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Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) dankt den Ausschussmitgliedern für die Übermittlung der vielfältigen Anregungen. Die Zusammenstellung und verwaltungsseitige Auswertung wird den Ausschussmitgliedern als Tischvorlage zur Verfügung gestellt.

 

Frau Holtkamp erläutert, dass eine Vielzahl der genannten Themen auch im kooperativen Gestaltungsverfahren bereits Berücksichtigung finden bzw. noch eingefügt werden können.

 

Das sind zum Beispiel folgende fachlichen Inhalte:

 

-          Schaffung von bedarfsgerechtem Angebot von Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten

 

-          anspruchsvolle architektonische, landschaftsplanerische und nachhaltige Gestaltung und Einbindung der neuen Bebauung

 

-          Berücksichtigung der Verkehrssituation und Anbindung an den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) durch ein Mobilitätskonzept.

 

Organisatorische Inhalte wären:

 

-          Beteiligung von Ausschussmitgliedern als geladene Gäste der Präsentationen der einzelnen Phasen des Gestaltungsverfahrens

 

-          öffentliche Ausstellung des Ergebnisses des Gestaltungsverfahrens

 

 

Als nicht zu berücksichtigende Inhalte werden eingeschätzt:

 

-          kein offener Wettbewerb, da ein Mehrwert nicht gesehen wird; internationale Besetzung im kooperativen Gestaltungsverfahren wird angestrebt

 

-          Beteiligung der ursprünglichen Architekten wird nicht für erforderlich gehalten

 

 

Und ebenso Bebauungsplan-relevante Inhalte:

 

-          Überprüfung Anpassung der Tiefenschärfe und des Umfangs von Gutachten im Laufe des Bebauungsplanverfahrens

 

 

Einzelne Ausschussmitglieder (Herr Gericke, Herr Jäkel, Herr Pfrogner) äußern sich kritisch zur ausgereichten Bewertung und sehen ihre Anregungen (bessere ÖPNV-Anbindung, Bürgerbeteiligung, Durchführung von Wettbewerben, Erhöhung des Mehrwertes durch die Zahl der teilnehmenden Büros) nicht ausreichend berücksichtigt.

 

 

Herr Pfrogner verweist nochmals auf die Anregungen seiner Fraktion zur Durchführung von Wettbewerben. Ihm ist wichtig, eine breitere Auswahl von Entwurfsideen haben zu können, was nur durch die Erweiterung des Kreises der am Gestaltfindungsprozess teilnehmenden Architekten möglich ist.Dazu verweist er auf die Begründung seiner Zuarbeit an den Ausschuss. Er regt an - insbesondere an die drei an der Ausschusssitzung mitwirkenden Mitglieder der Brandenburgischen Architektenkammer gerichtet - sich über die Ausgestaltung des Gestaltfindunsverfahrens in Richtung eines Architekturwettbewerbes nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) noch einmal ernsthaft Gedanken zu machen. Er hatte die Erwartung, dass dieses von der Verwaltung in ihren Verhandlungen mit dem Vorhabenträger stärker vertreten werden wird.

 

 

Herr Rubelt macht aufmerksam, dass man sich sehr intensiv mit der Projektmanagement & Ko.KG auseinandergesetzt habe. Ein privater Investor kann entscheiden, ob er zu einem Wettbewerbsverfahren bereit ist. Jedoch setzt auch die Durchführung eines Wettbewerbes Vertrauen voraus. Die Verwaltung wird immer wieder die Durchführung von Wettbewerben einfordern, jedoch sei es nicht möglich alle Verfahren über einen Kamm zu scheren. Herr Rubelt macht deutlich, dass er bei der Gewinnung von Eigentümern oder Investoren für einen städtebaulichen Wettbewerb oder ein vergleichbares Verfahren auf Kooperation zwischen den Beteiligten setzt. Er äußert sich zufrieden über das auf diese Weise entwickelte Angebot zu einem kooperativen Verfahren, zu dessen Mitwirkung die Ausschussmitglieder ausdrücklich eingeladen sind.

 

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