12.11.2019 - 4 Projekte zum Onlinezugangsgesetz

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Die Ausschussvorsitzende führt in den Tagesordnungspunkt ein und übergibt anschließend das Wort an Herrn Morgenstern-Jehia, den Fachbereichsleiter E-Government.

Herr Morgenstern-Jehia stellt mithilfe einer der Niederschrift beigefügten Präsentation erst sich und den Aufbau seines Fachbereiches und anschließend Projekte und Maßnahmen zum Onlinezugangsgesetz (OZG) in der Stadtverwaltung Potsdam vor.

Das OZG soll zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen beitragen und verpflichtet den Bund, die Länder und Kommunen bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über zentrale Verwaltungsportale ergänzend auch digital anzubieten. Das OZG umfasst dazu u. a. Regelungen zu den Nutzerkonten für Bürger und Unternehmen oder Standards zur Informationssicherheit. Ergänzend zum eigentlichen OZG, mit seinen 8 Paragrafen, gibt es einen umfangreichen Umsetzungskatalog, welcher ca. 575 OZG-Leistungen in 14 Themenfeldern enthält (Stand April 2018).

 

Angaben, zur prozentualen Umsetzung aller Maßnahmen, konnte Herr Morgenstern-Jehia nicht machen. Die Länder und Kommunen teilen sich die Aufgaben untereinander auf und stellen die Ergebnisse dann den jeweils anderen zur Verfügung.

Den aktuellen Bearbeitungsstand der Potsdamer Projekte wolle er im Rahmen interner Projektkonferenzen in Erfahrung bringen. Im Anschluss daran könne über die Ergebnisse berichtet werden.

Andere IT-Projekte der Stadtverwaltung würden unabhängig von den OZG-Projekten/Maßnahmen weiter bearbeitet werden.

Der Fachbereich E-Government werde keine eigene Software entwickeln, sondern dazu auf externe Firmen zurückgreifen. Die Auswahl der entsprechenden Firmen erfolgt über normale Vergabeverfahren.

Ob es sich bei der dann verwendeten/entwickelten Software um Open-Source-Software handeln werde, könne nicht direkt beantwortet werden, da die Landeshauptstadt Potsdam nur einkaufen könne, was der Markt anbiete. Wie viel Open-Source-Software derzeit in der Verwaltung im Zusammenhang mit dem OZG im Einsatz ist wolle Herr Morgenstern-Jehia ermitteln und das Ergebnis nachreichen. Ebenso, wie die Information ob, die Portale für die digitalen Leistungen der Verwaltungen barrierefrei sein werden.

Da zum Thema Open-Source-Software weitergehender Redebedarf bestehe, schlägt die Ausschussvorsitzende, Frau Schäffer, vor, das Thema in einer der kommenden Sitzungen gesondert behandeln zu wollen.

 

Die Verantwortung zur Umsetzung des OZG liege bei den einzelnen Fachbereichen der Verwaltung. Der Bereich E-Government wird die entsprechenden Fachbereiche jedoch zusätzlich über Ihre Verpflichtungen informieren und wird bei der Umsetzung die IT-spezifischen Teilprojekte unterstützen.

 

Eine Gesamtübersicht zu den bereits laufenden und geplanten Projekten wolle die Verwaltung aus wettbewerbstechnischer Sicht nicht veröffentlichen. Sie kann aber im Zuge des Akteneinsichtsrechts über den Geschäftsbereich 5 Zentrale Verwaltung eingesehen werden.

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