19.11.2019 - 6.3 Sachstand Strandbad

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Herr Kümmel stellt mittels Powerpointpräsentation alle Fakten vor (Anlage).

Fläche des Strandbades wird etwas kleiner, dafür gewährt die Stiftung Baurecht.

1500 BGF dürfen überbaut werden (Strandbad und PSSC). Außerdem gibt es eine Zwischenlösung für den PSSC e.V.

 

Die Zeitschiene lautet: Beschlussfassung im Stiftungsrat im Dezember 2019, Einbringung in die StVV im Januar 2020, anschließend Ausschüsse und dann kann im März beschlossen werden.

 

Herr Wollenberg wundert sich über die BGF und erfragt das Zustandekommen sowie, wieviel davon für den Verein zur Verfügung stehen wird. Außerdem interessiert ihn, ob Einvernehmen mit dem Verein besteht.

 

Frau Becker erfragt Prüfung der Notwendigkeit der Flächeneinschränkung, kann dort evtl. auch noch ein Bad hin?

 

Herr Boede erklärt, dass die StVV zuvor informiert werden will und nicht am Schluss. Was ist mit dem Platz im Babelsberger Park und dessen Nutzung?

 

Herr Keller erinnert sich, dass ein Tausch nur kommen sollte, wenn alle Seiten mit der neuen Lösung mitgehen können. Muss der Verein kurzfristig von seinem Grundstück?

 

Herr Kümmel antwortet: der Verein mietet bei der Stiftung und die Stadt wirkt für eine Lösung zwischen Stiftung und Verein. Da kann die LHP das Ziel formulieren, dass es Zeit gibt, die gebraucht wird. Er hofft, dass es so bei der Stiftung angekommen ist. Jetzt sind es noch über 3000 BGF, das ist in der Tat mehr. Genehmigung des Gebäudes ist an denkmalpflegerische Auflagen gebunden, daher war die Größe auch Verhandlungsgegenstand, das Ergebnis war der Kompromiss. Ein größeres Gebäude war nicht verhandelbar. Die Fragestellung war im Hauptausschuss, dort wurde festgelegt, dass eine Informationsveranstaltung dann kommt, wenn die Verträge geschlossen sind. Sanitäranlagen sind gesichert.

 

Frau Stockhaus vom Verein betont, dass Fläche auf ein Drittel zusammenschmilzt. Es gibt zwar Freude über den Erhalt des Standortes, aber was ist in der Übergangsphase ab 2020?

 

Herr Sima erklärt, dass die Nutzer der Nowawiese aktuell den Sanitärbereich im Strandbad nutzen. Wie ist es für die Zukunft vorgesehen?

 

 Herr Kümmel sagt, dass es bei der Doppelnutzung im Strandbad bleibt.

 

Herr Keller appelliert, dass es für eine Beschlussfassung förderlich wäre, wenn der Verein noch bis zum Abriss das Gelände nutzen könnte.

 

Frau Aubel bestätigt, dass das verabredet sei, dass seitens der Stadtspitze noch auf die Stiftung eingewirkt werden solle.

 

Herr Kümmel ergänzt, dass es bereits die Suche nach Alternativflächen gibt, aber die ist noch nicht abgeschlossen.

 

Herr Böttcher fasst nochmal die Verkleinerung für den PSSC zusammen. Warum wird auf knapp 4000 m² verzichtet? Es wäre doch möglich und nötig, eine größere Fläche zu beplanen.

 

Herr Kümmel betont erneut, dass nur begrenzte Flächen bebaubar sind.

 

Herr Böttcher fragt: Was ist mit anderen Parkflächen um z.B. für die Bootslagerung Raum zu finden. Und was ist mit dem Poetenpack?

 

Herr Kümmel betont: Auch das Vorgelände ist UNESCO-Welterbefläche und verhindert andere Nutzungen als die für Park. Auch der Wert von Flächen ist nicht immer gleich und wurde berücksichtigt.

 

Herr Keller will große Unruhe im Verein vermeiden und bittet um Klärungen mit dem Verein.

 

Frau Aubel ergänzt, dass das Poetenpack ihres Wissens die Anmietung von Schulräumlichkeiten anstrebe.

 

Herr Boede fragt, ob geprüft wurde, die Kleingartenanlage Am Mühlentor alternativ zu nutzen?

 

Herr Wollenberg schlägt vor, dass dies im Rahmen einer kleinen Anfrage nochmal erfragt werden kann.

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=10634&TOLFDNR=127976&selfaction=print