19.11.2019 - 5.1 Vorkaufsrecht in Potsdamer Erhaltungs- und Sani...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Laabs bringt die Drucksache ein und begründet diese.

 

Herr Goetzmann betont, dass die vorliegende Drucksache ein Beschluss in die Zukunft wäre. Er verweist auf den Prüfauftrag, für den Erlass einer Soziales Erhaltungssatzung für das Umfeld des Potsdamer Hauptbahnhofs.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt Frau Eisenblätter die Drucksache zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die bestehende Bevölkerungsstruktur in den Geltungsbereichen von (sozialen) Erhaltungssatzungen vor Verdrängung zu schützen.

  1. Genehmigungen zum Verkauf von Wohnimmobilien zu überhöhten Preisen sollen nicht erteilt und kommunale Vorkaufsrechte konsequent ausgeübt werden.
  2. Der Rechtsweg ist im Interesse der Bestandsmieter*innen auszuschöpfen.
  3. Soweit durch die Erhebung von aktuellen Sozialdaten der betroffenen Bevölkerung im Stadtteil die Erfolgschancen in einer gerichtlichen Auseinandersetzung verbessert werden können, sind diese Sozialdaten umgehend zu erheben.

Die Stadtverordnetenversammlung soll im Januar 2019 über den Sachstand der Umsetzung des Beschlusses informiert werden.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich mit 6 Zustimmungen, 1 Ablehnung und 2 Enthaltungen angenommen.

 

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=10635&TOLFDNR=127952&selfaction=print