21.11.2019 - 3 Informationen des Jugendamtes

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a) Information zur neuen Richtlinie (RL) zum PLUS-Förderprogramm

Herr Pokorny erläutert, dass es wesentlich ist, dass die drei Fördersäulen erhalten wurden. Sie lassen Themenerweiterungen und Trägeröffnung zu. Die max. Projektförderhöhe bleibt bei 8.000 EURO je Projekt. Außerdem gibt es zwei Antrags- und Entscheidungsfristen (28.02. und 31.05.). Der Überarbeitungsprozess war im Frühjahr mit einer Projektgruppe gestartet. Der Evaluationsbericht war in der Mai-JHA-Sitzung präsentiert worden. Die neue RL wurde am 29.10.2019 in Kraft gesetzt.

 

b) Fragebogen für die Prüfung der Entstehung der EBO

Alle Fraktionen haben dazu Fragen gesendet. Herr Pokorny hat alles gesammelt und die Verwaltung macht aus dem Katalog einen Vorschlag bis zum 11.12.2019, der dann im nächsten JHA vorgestellt wird. Die Fragen des Kita-Elternbeirates sind auch dabei.

 

c) Sachstand unbegleitete minderjährige Asylbewerber*innen (umA)

Mit heutigem Stand werden in der LH Potsdam durch den Fachbereich Bildung, Jugend und Sport 114 umA und ehemalige umA versorgt und betreut. Herr Pokorny führt dazu aus, dass sich diese Anzahl wie folgt verteilt:

35 umA (unter 18 Jahre), 77 ehemalige umA (Ü 18), 2 umA mit Kind (§19), 98 stationäre Hilfen (inkl. §19 Mutter und Kind), 16 ambulante Hilfen (inkl. ein umA Paar mit einem gemeinsamen Kind), 108 umA sind männlich und 6 sind weiblich. Die Herkunftsländer sind überwiegend Guinea (wiederholt Kenia und vereinzelt Gambia und Angola). Es kommt z.Z. niemand mehr aus Syrien, Afghanistan und Pakistan.

 

Fazit 1. Halbjahr 2019

Es ist zu beobachten, dass das Familiengericht Potsdam die Vormundschaften für junge Geflüchtete aus Guinea und Pakistan (vormals bis Vollendung des 21. Lebensjahres, nunmehr des 18. Lebensjahres) aberkennt und umA, für die bislang kein Asylantrag gestellt worden ist, dadurch bei der Klärung ihrer Perspektive und der Sicherung ihres Aufenthaltes nicht durch einen Vormund vertreten werden können.

Die Betreuung / Begleitung von umA ist im 1. Halbjahr 2019 weiterhin geprägt gewesen von:

-          Perspektivlosigkeit der umA durch langwierige Asylverfahren

-          Die BSFG+ Kurse an den Oberstufenzentren haben nicht in ausreichendem Maß Sprachkenntnisse für die Aufnahme von Ausbildungs- oder ähnlichen Maßnahmen vermittelt bzw. konnten nur sehr wenige umA an eine Ausbildungsreife heranführen.

-          Trotz belegbarer abnehmender Zahlen von zugewiesenen umA, spiegelt sich dies nicht in der täglichen Arbeit mit umA wieder. Die Zunahme an Komplexität erfordert einen individuelleren Blick auf jeden einzelnen umA, um dessen bestmögliche Versorgung, Begleitung und Integration gewährleisten zu können.

-          Der Bedarf an Betreuung und pädagogischer Begleitung/ Unterstützung ist auch bei den jungen Volljährigen ungebrochen, vor allem vor dem Hintergrund, dass viele umA erst im Alter von 16 und 17 Jahren in die Obhut des Jugendamtes gelangen. Wie Studien bereits belegt haben (siehe Evaluation des Instituts für Kinder-und Jugendhilfe vom 05.02.2018) entfaltet Jugendhilfe für umA durchaus eine nachhaltige Wirkung, jedoch frühestens nach 1,5 Jahren.

 

Frau von Frau Dr. Müller fragt nach, ob die OSZ-Kurse Pflicht sind. Dies wird bejaht, denn das ist der Sprachlernstart.

 

Herr Ströber erklärt, dass geflüchtete Menschen eine Duldung erhalten, wenn sie in Ausbildung sind. Eine Duldung wird jedoch nicht für Vorbereitungskurse gewährt, deshalb wollen sie lieber gleich in eine Ausbildung, was wiederum ohne Deutschkurse/ -kenntnisse oft nicht geht!

 

c) Schimmelbefall in der Kita Farbenspiel

Herr Pokorny informiert: Die Kinder der Kita Farbenspiel mussten nach Feststellung von Schimmelbeildung in neue Kitas untergebracht werden. Aus dem Stand 101 Kinder anderweitig zu versorgen, war eine sehr schwierige Aufgabe. Herr Pokorny dankt daher allen Beteiligten für ihr Engagement. Das Gebäude wird wiederhergerichtet. Für das Frühjahr 2020 ist der Rückzug avisiert.

 

d) Öffentliche Vergabe/Auswahlkommission Suchtprävention

Herr Pokorny erinnert, dass der Beteiligungsprozess zur Vergabe Suchtprävention in der Märzsitzung 2019 stattfand.  Im Anschluss wurden die Mitglieder für die Auswahlkommission bestimmt. Der JHA hatte dazu auch zwei Mitglieder gewählt. Diese sind aber nicht Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung. Herr von Miller (Vergabestelle der LHP) hat dies rechtlich geprüft und beanstandet. In einer Auswahlkommission im Rahmen einer öffentlichen Vergabe können nur Angestellte/Beamte der Landeshauptstadt Potsdam bestellt werden.

 

Herr Wollenberg betont, dass dies verdeutlicht, dass der JHA sich  stark machen sollte, dass soziale Ausschreibungen mittels Interessenbekundungsverfahren (und nicht als öffentliche Vergabe) durchgeführt werden.

 

d) Vorstandswahl im Kita-Elternbeirat

Die Verwaltung sieht die Wahl als rechtmäßig an. Das Wahlverfahren wurde mit den Anwesenden abgestimmt. Die organisatorische Durchführung der Wahl kann der Verwaltung übertragen werden. Das MBJS hat die Rechtmäßigkeit schriftlich bestätigt.

 

Frau Dr. Müller meint, man sollte vorab eine rechtsverbindliche Regelung finden.

 

Herr Pokorny ergänzt, dass ein Wahlprozedere in einer Geschäftsordnung stehen kann und sollte.

 

Herr Witzsche sieht das auch als ein ehrenwertes Ziel, aber so schnell wird eine Neuwahl nicht notwendig sein. Das Schreiben des MBJS kommt in die Anlage.

 

e) Presseberichterstattung „überlastetes Jugendamt“.

Frau Aubel möchte zu diesem Thema Stellung nehmen. Ein Innendienst wird aktuell eingerichtet, so dass immer jemand in der Regionalen Kinder- und Jugendhilfe (RKJH) während der Öffnungszeiten zu erreichen ist. Noch sind die organisatorischen Überlegungen, welche unter Beteiligung der MitarbeiterInnen erfolgen, nicht abgeschlossen.

 

Ein zweites Thema ist die Rufbereitschaft außerhalb der Sprechzeiten im vier-Augen-Prinzip.

So soll gewährleistet werden, dass die RKJH ihrer hoheitlichen Aufgabe der Inobhutnahme Ziel ist der Start zum 01.07.2020. Auch hier erfolgt die organisatorische Ausgestaltung unter Beteiligung der Mitarbeitenden und der entsprechenden Fachstellen und Partner.

 

Herr Otto fragt, da es zusätzlich vergütet wird, dann muss dafür Geld eingeplant werden. Dies wird durch die Verwaltung bejaht und sei durch den Tarifvertrag geregelt.

 

Herr Kulke begrüßt die bessere Erreichbarkeit des Jugendamtes. Er fragt, um welche Stellen ein Aufwuchs erfolge.

Frau Aubel betont, dass im Zuge des Nachtrags drei neue Stellen zum Jahresende besetzt werden könnten. Im neuen DHH seien drei Stellen geplant. Hier werde versucht bereits zum Jahresbeginn eine Stellenbesetzung vorzunehmen. Des Weiteren versuche sie noch zusätzliche Stellen zu schaffen. 

 

Herr Kulke sieht schon jetzt die Überlastung der Mitarbeitenden in diesem Arbeitsfeld, da könne vor diesem Hintergrund nicht auch noch die Arbeitslast ausgeweitet werden.

Frau Aubel betont die Erforderlichkeit. Aktuell gehe man davon aus, dass es wenige Wochen im Jahr Bereitschaft pro Mitarbeitende seien. Im Rahmen der anstehenden Organisationsuntersuchung werde die Personalbemessung quantifiziert und fortschreibungsfähig ausgestaltet.

 

 

 

Frau Tietz fragt nach, ob erst eine Vergütung bei erfolgtem Einsatz gewährt wird. Frau Aubel antwortet, dass der Tarifvertrag dies auch bei passiver“ Bereitschaft vorsehe.

 

Herr Otto fragt nochmal nach Vergleichszahlen von anderen Kommunen. Wie viele Fälle sollte ein Mitarbeiter max. haben?

Frau Aubel erläutert: Es gibt kein Benchmark dazu, weil jede Kommune anders aufgestellt ist und daher ist ein Vergleich nicht möglich. Manche zählen Fälle, aber eigentlich muss man auch Prozesse zählen.

Herr Kulke fragt nach der Ausschreibung der Kinderschutzstelle. Alle sind sich einig, dass die Situation unzufriedenstellend ist. Auch die insofern erfahrenen Fachkräfte haben dadurch keine fachliche Betreuung und Fortbildung mehr, ergänzt Herr Ströber.

 

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Anlagen

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