26.11.2019 - 5.1 Richtlinie zur Förderung von Angeboten zur sozi...

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Die Richtlinie zur Förderung von Angeboten zur sozialen Integration von Flüchtlingen ist den Ausschussmitgliedern mit der Bitte zugegangen, in der heutigen Ausschusssitzung einen Vertreter in das Auswahlgremium zu entsenden.

 

Gemäß der Richtlinie sind durch die Ausschüsse

-          r Bildung und Sport

-          r Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes

-          r Kultur

-          und dem Migrantenbeirat

Vertretungen in das Auswahlgremium zu entsenden.

 

Der Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration hat diese Aufgabe zum 1.1.2019 neu übernommen und die Richtlinie fortgeschrieben sowie den Geltungszeitraum verlängert. Durch die Benennung eines Jurymitglieds soll den vor genannten Gremien die Möglichkeit gegeben werden, ihren Sachverstand in die Auswahl der Fördervorhaben einzubringen.

 

Die kurzfristige Benennung ist erforderlich, da die Antragsfrist für das Jahr 2020 bereits Ende November 2019 endet und beabsichtigt wird, zeitnah die Jury einzuberufen, um über die Förderanträge zu entscheiden.

 

 

Stellvertretend für den Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration erinnert die Ausschussbetreuerin an die Bitte und richtet die Frage an die Ausschussmitglieder, wer sich zur Mitwirkungen bereit erklären würde.

 

 

Keines der Ausschussmitglieder erkärt seine Bereitschaft zur Mitwirkung. Die Ausschussbetreuerin wird diese Information an den zuständigen Fachbereich weitergeben.

 

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