26.11.2019 - 4.8 Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindlic...

Beschluss:
vertagt
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Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit erfolgt die Verständigung darauf, nach diesem Tagesordnungspunkt noch den TOP 4.12 aufzurufen und anschließend was möglicherweise zu schaffen ist.

 

 

 

Herr Pfrogner erklärt sich zu diesem Tagesordnungspunkt für befangen und wird sich nicht an der Diskussion beteiligen.

 

 

Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein und informiert, dass die Verwaltung der Stadtverordnetenversammlung bereits seit 2001 in regelmäßigen Abständen eine entsprechende Beschlussvorlage zur Bestätigung vorlegt. Gegenstand ist eine Regelung, welche der vielen in Arbeit befindlichen Bebauungsplanverfahren mit welcher Dringlichkeit bearbeitet werden sollen und welche anderen angesichts der begrenzten personellen Kapazitäten zurückgestellt werden müssen. Seit dem letzten Stand der Beschlussfassung vom Januar 2019 sind weitere Wünsche zu diversen Planverfahren an die Verwaltung herangetragen worden mit der Bitte um Aufnahme in die Bearbeitung. Vielfältige Planungswünsche sind aufgrund begrenzter Kapazitäten nicht umsetzbar (die Aufstellung darüber wird der Niederschrift beigefügt).

 

Für die Jahre 2020/2021 ist eine erneute Entscheidung über die Dringlichkeit der Aufnahme in die Bearbeitungsprioritäten im Bereich Verbindliche Bauleitplanung erforderlich. Für den bevorstehenden Zeitraum 2020/2021 existiert unverändert ein außerordentlich dringlicher Bedarf an der Bereitstellung von Flächen für die soziale Infrastruktur, für die verschiedene Bebauungsplanverfahren erforderlich sind. Eine große Dringlichkeit besteht daneben auch für den Wohnungsbau, insbesondere in der Sicherung mietpreis- und belegungsgebundener Wohnungen. Auch für die Gewerbeflächensicherung, die technische Infrastruktur und die Entwicklung stadtentwicklungsrelevanter Sonderprojekte ist in hohem Umfang Bauleitplanung erforderlich.

 

Die aktuelle Beschlussvorlage ist daher ergänzt um einen aktuellen Kriterienkatalog, der an stadtentwicklungsrelevanten Handlungsfeldern ausgerichtet ist. Eine Übersicht, die als Anlage 2 der Beschlussvorlage beigefügt ist, stellt die zur Einstufung in Priorität 1 I und 2 I vorgeschlagenen Planverfahren, sortiert nach diesen stadtentwicklungsrelevanten Handlungsfeldern dar.

 

Da diese Beschlussvorlage auch die bauleitplanerischen Interessen der Ortsbeiräte berührt, ist eine Überweisung in die Ortsbeiräte erforderlich und steht deshalb nochmals als Tagesordnungspunkt auf der Tagesordnung der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 4. Dezember 2019 (bisher ist die Überweisung nur per Konsensliste in den SBWL-Ausschuss erfolgt).

 

 

Herr Jäkel bringt folgenden Änderungsantrag ein:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

In Anlage 3 ist der B-Plan Nr. 147 Anbindung Golm/Golmer Chaussee von Priorität 2 I in Priorität 1 I umzustellen.

Hilfsweise ist ein anderer B-Plan von Priorität 1 I in 2 I umzustellen, z. B. der B-Plan 112 Campingplatz Gaisberg oder ein anderer noch eher geeigneter Plan, wie Projektsteuerung Pirschheide.

 

 

Auf Rückfragen verschiedener Ausschussmitglieder, zu

 

-          Bebauungsplanverfahren Pflegeschule dspitze Hermannswerder (Rücksichtnahme auf Flora und Fauna wird beachtet, auch das Thema Mobilität wird ein wichtiger Punkt im Verfahren sein)

 

-          Erläuterung zu den in der Vorlage verwendeten Abkürzungen

I aktuelles Arbeitsprogramm/Pläne und Satzungen zur Investitionsvorbereitung,

Q aktuelles Arbeitsprogramm/Pläne und Satzungen zur städtebaulichen Qualitätssicherung

 

-          Bei dem B-Planverfahren Nr. 1A „Waldsiedlung“ (Groß Glienicke) 1. Änderung und Ergänzung handelt es sich um die planungsrechtlichen Sicherung für die äere Erschließung der Waldsiedlung (nicht um das mit dem Antrag 19/SVV/1032 angesprochene Verfahren)

 

-          Der Korrekturhinweis zum Bebauungsplan Photovoltaikanlage Marquardt wird aufgenommen, richtig ist die Einordnung in Priorität 2.

 

geht Frau Holtkamp ein.

 

 

Nach Vorlage der Voten aus den Ortsbeiräten wird die abschließende Lesung für die Sitzung des Ausschusses am 21.01.2020 vorgesehen.

 

 

Für die Verwaltung wäre es hilfreich, wenn Änderungsanträge aus den Fraktionen bis spätestens 14.01.2020 an Bauleitplanung@Rathaus.Potsdam.de gesandt werden.

 

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=10638&TOLFDNR=128223&selfaction=print