27.11.2019 - 4.2 Akteneinsicht Terrassenhaus Nutheschlange

Beschluss:
vertagt
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Frau Krusemark, Fachbereich Recht und Versicherungen, führt zum Akteneinsichtsrecht in Unterlagen von Unternehmen aus, dass nach § 97 Abs. 7 BbgKVerf der Hauptausschuss vom Oberbürgermeister jederzeit Auskunft verlangen könne, nicht aber eine Fraktion. Herr Heuer sowie Herr Friederich teilen ihre Bedenken; die schützenswerten Interessen der Gesellschaft seien zu wahren. Die Fraktion DIE aNDERE sei einerseits im Kreis der potentiellen Bewerber zur Erbbaupacht und andererseits Vertreter der Gesellschaft.

 

Der Oberbürgermeister merkt an, dass nicht ohne Grund die Fraktionen Aufsichtsratsmitglieder entsenden können.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Frau Dr. Laabs beantragt die Vertagung dieses Antrages bis zur Sitzung des Hauptausschusses am 15.01.2020.

 

Abstimmung:

Der Antrag auf Vertagung der DS 19/SVV/1138 wird

 

mit Stimmenmehrheit bestätigt,

bei 5 Gegenstimmen.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird -  auch in seiner Funktion als Vertreter in der Gesell­schafterversammlung der städtischen Betriebe - beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass allen gewählten Stadtverordneten sämtliche Unterlagen, die den baulichen Zustand des Terrassenhauses der Nutheschlange aufzeigen, zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist spätestens im Dezember 2019 über den Sachstand zu unterrichten.

 

 

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