28.11.2019 - 4.12 Querungshilfe am Kindergarten in Bornim

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Schneider nimmt sein Rederecht wahr. Als Anwohner kennt er die in Rede stehende Stelle. Hier bestehe eine unsichere Verkehrslage: schwer einsehbar, ständige Geschwindigkeitsübertretungen, die nicht kontrolliert werden auf einer stark befahrenen Straße. Er appelliert an die Stadtverordneten, diesen Standort durch Experten bewerten zu lassen und wünscht sich hierfür ein Gesamtkonzept, welches die Sicherheit der Fußnger dort als Maßstab nimmt. Er glaubt nicht, dass eine Querung in diesem Bereich viel bewirken würde, er plädiert für mehr Kontrollen des bestehenden Tempolimits, dies sei seiner Ansicht nach zielführender.

 

 

 

Frau Lange bringt den Antrag ein und begründet ihn. Sie bittet um Zustimmung.

 

 

Herr Wustrack (Bereich Verkehr und Technik) berichtet, dass im Jahr 2015 verschiedene Maßnahmen für diesen Standort geprüft wurden, auch unter Mitwirkung der Kitaleitung (Kita Neunmalklug) und Elternvertretern. Einige Maßnahmen waren nicht möglich, sodass man sich für die in 2017 umgesetzte Variante entschied. Hier wurden sowohl der Parkplatz neu geordnet, als auch ein neuer Gehweg angelegt und Gehwegabsenkungen realisiert, um die Straßenquerung sicherer zu machen.

Die polizeiliche Unfallstatistik weist diesen Bereich nach wie vor als unauffällig aus. Das notwendige Verwaltungsverfahren zur zeitlichen Ausdehnung der dortigen Tempo-30-Strecke (aktuell Montag bis Freitag, 6 bis 17 Uhr) wurde durchgeführt. Die Kontrolle des Tempolimits obliegt der Polizei, die auch vor Ort aktiv sei. Eine Kontrolle durch Radargete sei in diesem Bereich aufgrund der Kurvenlage nicht möglich.

Im Ergebnis sei der Bereich ausgeplant und der Antrag daher abzulehnen.

 

 

Auf diverse Vorschläge und Rückfragen geht Herr Wustrack ein. Unter anderem wird geklärt, warum eine Ampel, ein Zebrastreifen, „Hindernisse“ auf der Fahrbahn sowie eine festinstallierte Blitzeranlage in diesem Bereich nicht funktionieren.

 

 

Herr Dörschel plädiert dafür, den Antrag als durch Verwaltungshandeln erledigt zu erklären.

 

 

Herr Rubelt schlägt die Prüfung einer testweisen Aufstellung einer Geschwindigkeitsanzeigetafel vor. Seiner Ansicht nach könnte diese Maßnahme in diesem Bereich schon etwas bewirken. Die Verwaltung nimmt diesen Prüfauftrag mit.

 

 

Den Anregungen aus der Debatte folgend ändern Frau Lange und Herr Finken den Antrag wie unten stehend.

 

 

Der Vorsitzende stellt den geänderten Antrag zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und wenn ja, wie am Kindergarten an der Mitschurinstraße/Hugstrasse an geeigneter Stelle aus Gründen der Sicherheit und Ordnung eine geeignete Querungshilfeweitere Verkehrssicherungsmaßnahmen (z. B. Querungshilfe, Geschwindigkeitsanzeigetafel, häufigere temporäre oder stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen, dauerhafte Geschwindigkeitseinschränkung auf 30 km/h) entsprechend § 45 StVO eingerichtet werden kannnnen.

Ebenfalls soll die bestehende zeitliche Einschränkung der Tempo 30-Zone geprüft werden, mit dem Ziel, die Einschränkung gänzlich aufzuheben.

 

Dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität ist dazu im Februar 2020 zu berichten. Der Stadtverordnetenversammlung ist dazu in ihrer Sitzung im Dezember 2019 zu berichten.

 


 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.