04.12.2019 - 5.5 Bebauungsplan Nr. 18 "Kirchsteigfeld", 5. Änder...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt, der Vorlage mit folgender Ergänzung im Punkt 3 und der zusätzlichen Aufnahme eines 7. und 8. Punktes zuzustimmen:

 

  1. ist der Bebauungsplan auszuarbeiten, hinsichtlich der Ausbildung des Solitärs unter Berücksichtigung des Votums des Gestaltungsrates vom 25.10.2019, und vor der öffentlichen Auslegung ist der Gestaltungsrat nochmals einzubeziehen;

 

  1. Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, wie das Hochhaus im Norden etwas schlanker ausgeführt werden kann.

 

  1. Die Lage der südlichen Erschließungsstraße ist nach einer Baumbestandsprüfung so festzulegen, dass möglichst viele der besonders wertvollen Bäume erhalten werden können.

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfohlenen Ergänzungen werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Anschließend wird die so ergänzte Vorlage zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
 

Auf Grund der Leitentscheidung gemäß Anlage 1:

  1. sind die Planungsziele für den Bebauungsplan Nr. 18 „Kirchsteigfeld“ 5. Änderung Teilbereich „östlich der Ricarda-Huch-Straße“ wie folgt zu ändern:
     

Als Art und Maß der baulichen Nutzung ist ein (eingeschränktes) Gewerbegebiet mit vorwiegend roorientierter Nutzung und einer Geschossfläche von mindestens 120.000 m² auf den Baufeldern 1- 7, 13 und 14 (gemäß Anlage 4), einer Mischnutzung in den Baufeldern 8 und 12 (gemäß Anlage 4), sowie Wohnnutzung in den Baufeldern 9,10 und 11 gemäß Anlage 4 festzusetzen.

 

Es ist sowohl eine innere Erschließung des Gebietes, als auch eine neue äere Erschließungs-straße mit Anbindung an die Trebbiner Straße/L79 und den notwendigen Anschlusspunkten an bestehende Verkehrsstrukturen, ausgehend vom Südende des Gewerbegebietes bis hin zur Trebbiner Straße/L79 durch die Investorengemeinschaft herzustellen. Die technischen Anforderungen, z.B. die Querschnittsgestaltung sind im Detail mit dem Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen abzustimmen.

 

Es ist ein Mobilitätskonzept mit dem Ziel der Minimierung des Kfz-Verkehrs und der Darstellung entsprechender Maßnahmen zu erstellen.

 

Unter dem Klimaschutzaspekt ist die Verwendung erneuerbarer Energien (z.B. Solaranlagen) und eine intensive Begrünung des Geltungsbereiches (auch Dach- und Fassadenbegnung) im Laufe des Verfahrens zu prüfen.

 

  1. ist vor Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan die Abwendevereinbarung zu erarbeiten, abzuschließen und den entsprechenden städtischen Gremien zur Bestätigung vorzulegen;

 

  1. ist der Bebauungsplan auszuarbeiten, hinsichtlich der Ausbildung des Solitärs unter Berücksichtigung des Votums des Gestaltungsrates vom 25.10.2019, und vor der öffentlichen Auslegung ist der Gestaltungsrat nochmals einzubeziehen;

 

  1. ist die zugehörige Flächennutzungsplanänderung einzuleiten;

 

  1. ist der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans gemäß Anlage 2 zu erweitern und

 

  1. sind die Teilbereiche B „Zentrum-Süd“ und C „Gewerbegebiet“ aus dem ursprünglichen Bebauungsplan Nr. 18 "Kirchsteigfeld", 4. Änderung, gemäß § 9 Abs. 7 BauGB zu teilen und wie folgt weiterzuführen: Teilbereich C als Bebauungsplan Nr. 18 „Kirchsteigfeld“ 5. Änderung, Teilbereich „östlich der Ricarda-Huch-Straße“ und Teilbereich B als Bebauungsplan Nr. 18 „Kirchsteigfeld“ 6. Änderung, Teilbereich „Zentrum-Süd“ (gemäß Anlage 2).

 

  1. Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, wie das Hochhaus im Norden etwas schlanker ausgeführt werden kann.

 

  1. Die Lage der südlichen Erschließungsstraße ist nach einer Baumbestandsprüfung so festzulegen, dass möglichst viele der besonders wertvollen Bäume erhalten werden können.

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen