04.12.2019 - 6.6 Messstationen zur Erfassung der Luftqualität un...

Beschluss:
abgelehnt
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Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfiehlt, den Antrag abzulehnen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf der Grundlage des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 26.6.2019 in der Rechtssache C-723/17 (näheres siehe Begründung dieser Drucksache)

 

1. zu prüfen, an welchen Stellen entlang der Nutheschnellstraße (L40) Standortmessungen zur dauerhaften und bei Bedarf zusätzlich mobilen Erfassung der Luftgüte (Messung der Schadstoffe Stickoxid, Kohlenmonoxid, Blei, Partikel PM10 und PM 2,5, Schwefeldioxid und Benzol) und

 

2. an welchen Stellen entlang der L40 Messungen zur Erfassung der Schallemissionen nötig sind.

 

Das Prüfergebnis soll der Stadtverordnetenversammlung im Januar 2020 mitgeteilt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit 21 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei 15 Ja-Stimmen.