04.12.2019 - 6.19 Querungshilfe am Kindergarten in Bornim

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfiehlt, dem Antrag mit folgenden Änderungen/Ergänzungen zuzustimmen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und wenn ja, wie am Kindergarten an der Mitschurinstraße/Hugstrasse an geeigneter Stelle aus Gründen der Sicherheit und Ordnung eine geeignete Querungshilfe weitere Verkehrssicherungsmaßnahmen (z. B. Querungshilfe, Geschwindigkeitsanzeigetafel, häufigere temporäre oder stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen, dauerhafte Geschwindigkeitseinschränkung auf 30 km/h) entsprechend § 45 StVO eingerichtet werden kann.

Ebenfalls soll die bestehende zeitliche Einschränkung der Tempo 30-Zone geprüft werden, mit dem Ziel, die Einschränkung gänzlich aufzuheben.

 

Dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität ist dazu im Februar 2020 zu berichten. Der Stadtverordnetenversammlung ist dazu in ihrer Sitzung im Dezember 2019 zu berichten.

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss r Klima, Umwelt und Mobilität empfohlenen Änderungen/Ergänzungen werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Anschließend wird der so geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:


Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und wenn ja, wie am Kindergarten an der Mitschurinstraße/Hugstrasse an geeigneter Stelle aus Gründen der Sicherheit und Ordnung weitere Verkehrssicherungsmaßnahmen (z. B. Querungshilfe, Geschwindigkeitsanzeigetafel, häufigere temporäre oder stationäre Geschwindigkeits-überwachungsanlagen, dauerhafte Geschwindigkeitseinschränkung auf 30 km/h) entsprechend § 45 StVO eingerichtet werden kann.

 

Dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität ist dazu im Februar 2020 zu berichten.

 

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Anlagen