04.12.2019 - 11.14 Ergebnis bezüglich 'Lohngleitklausel bei Auftra...

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Zu diesem Tagesordnungspunkt informiert der Oberbürgermeister, dass ab Januar 2020 die Auftragnehmer zur Zahlung des jeweils geltenden brandenburgischen Mindestlohnes vertraglich verpflichtet werden. Die Verpflichtung (Lohngleitklausel) wird über die zwingend den Ausschreibungsunterlagen beizufügenden unterzeichnenden Formulare „Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz“, die Vertragsbestandteil werden, vereinbart.

Die Einhaltung dieser Verpflichtung muss im Rahmen der Vertragsabwicklung kontrolliert und bei Verstoß sanktioniert werden. Über die Umsetzung, das Verfahren und erste Erfahrungen kann frühestens im Dezember 2020 berichtet werden.

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