04.12.2019 - 7.4 Anhörungs-und Beteiligungsrechte der Ortsbeiräte

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Antrag wird namens des Ortsbeirates Golm von der Ortsvorsteherin, Frau Krause, eingebracht.

 

Ergänzungsantrag:

Der Stadtverordnete Dr. Niekisch bringt namens der Fraktion CDU folgenden Ergänzungsantrag ein:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Geschäftsbereiche die kommunalverfassungsrechtlich statuierten und in der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam verankerten Anhörungs-und Beteiligungsrechte der Ortsbeiräte unter Einbindung des Beauftragten für den ländlichen Raum gewährleisten.

 

Die Ortsbeiräte sind frühzeitig über die, die Ortsteile betreffenden Planungen zu unterrichten. Den Ortsbeiräten ist bereits vor ihrer formalen Beteiligung die Möglichkeit zur Stellungnahme zu Ortsteilbezogenen Planungen zu geben.

 

Abstimmung:

Die o.g. Ergänzung wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

Anschließend wird der Antrag in der vorliegenden Fassung zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Geschäftsbereiche die kommunalverfassungsrechtlich statuierten und in der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam verankerten Anhörungs-und Beteiligungsrechte der Ortsbeiräte gewährleisten.

 

Die Ortsbeiräte sind frühzeitig über die, die Ortsteile betreffenden Planungen zu unterrichten. Den Ortsbeiräten ist bereits vor ihrer formalen Beteiligung die Möglichkeit zur Stellungnahme zu Ortsteilbezogenen Planungen zu geben.


 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen