04.12.2019 - 7.44 Kommunaler sozialer Wohnungsbau an der Döberitz...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Antrag wird namens der Fraktion DIE LINKE von der Stadtverordneten Lange eingebracht sowie die Überweisung in die Ausschüsser Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes und für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion sowie in den Ortsbeirat Fahrland beantragt:

 

Abstimmung:

Die Überweisung in die Ausschüsser Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes und r Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion sowie in den Ortsbeirat Fahrland wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt die allgemeinen Wohngebiete WA 4 und WA 5 im Bebauungsplanareal Nr. 132 „Am Friedhof“ (OT Fahrland) nach dem erfolgreichen Satzungsbeschluss in kommunalem sozialen Wohnungsbau mit 50% Belegungsbindung herzustellen.

Die Flächen werden dauerhaft in kommunalem Besitz gesichert und nicht verkauft.

Der Stadtverordnetenversammlung ist die Planung mit der genauen Wohnungszahl und den entstehenden Kosten (mit und ohne Landesförderung) spätestens ein Jahr nach dem Satzungsbeschluss zu präsentieren, damit die Stadtverordneten über den Zeithorizont der Umsetzung entscheiden können.