04.12.2019 - 7.45 2. Satzung zur Änderung der Hebesatzsatzung der...

Beschluss:
abgelehnt
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Der Antrag wird namens der Fraktion der Freien Demokraten vom Stadtverordneten Teuteberg eingebracht.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.

Die Hebesatzsatzung der Landeshauptstadt Potsdam vom 02.04.2014, zuletzt geändert durch die 1. Satzung zur Änderung der Hebesatzsatzung der Landeshauptstadt Potsdam vom 28.01.2015, wird wie folgt geändert:

 

Artikel 1

§ 1 Nr. 1 Buchstabe b wird wie folgt gefasst:

r die Grundstücke (Grundsteuer B)    275 v.H.“

 

Artikel 2

Diese Satzung tritt am 01.01.2020 in Kraft.

 

2.

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, im Rahmen seiner Möglichkeiten die anstehende Reform der Grundsteuer innerhalb der Landeshauptstadt Potsdam aufkommensneutral und sozialverträglich zu gestalten und zusätzliche Steuerbelastungen im Rahmen der Grundsteuerreform in Potsdam auszuschließen. Im Ergebnis soll die Gesamtbelastung für die Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt Potsdam auch nach der Reform nicht höher ausfallen als im Jahr 2020.


 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.