11.12.2019 - 8.1 Aufgabe des ins Kuratorium der Stiftung Garniso...

Beschluss:
vertagt
Reduzieren

Der Oberbürgermeister merkt an, dass er entsprechend seiner Zusage einen Verfahrensvorschlag unterbreitet habe, wie im Rahmen einer öffentlichen Anhörung eine Konsultation verschiedener Akteure der Stadtgesellschaft zur vorliegenden Beschlussvorlage organisiert werden soll. Dieser Vorschlag liegt den Mitgliedern des Hauptausschusses als Tischvorlage vor. Im Weiteren erläutert Herr Piest das Format der Anhörungssitzung des Hauptausschusses am 24. Januar 2020, 17:00 20:00 Uhr, mit dem Ziel, den Stadtverordneten und der Öffentlichkeit ein möglichst breites Meinungsbild zum eingebrachten Vorschlag zugänglich zu machen. Er betont, dass das Format der Anhörung auf kommunaler Ebene nicht geregelt sei, so dass hier Anleihen bei Bund und Land genommen werden mussten. Die Auswahl der Akteure werde im nicht öffentlichen Teil der Sitzung vorgestellt, um weder Enttäuschungen noch zu hohe Erwartungen zu wecken.

In der sich anschließenden Diskussion bedankt sich Herr Dr. Scharfenberg für die Vorbereitung, die er aber gern früher erhalten hätte. Im Kern der Anhörung, so Herr Dr. Scharfenberg, gehe es um die Zielstellung der Stadt in diesem Prozess und nicht um die Mitarbeit im Kuratorium. Er bittet das vorgeschlagene Zeitlimit von 5 Minuten zu bedenken und sieht die eingeschränkte Fragemöglichkeit kritisch, so dass er dafür plädiere, den 2. Teil des Vorschlags nicht weiter zu verfolgen.

Herr Heuer spricht sich dafür aus, die Positionen der Akteure schriftlich einzureichen und dafür, dass die Fraktionen ihre Fragen den zu Befragenden ebenso schriftlich zukommen lassen. Frau Hüneke unterstützt den Vorschlag dieser gestrafften Form des Meinungsaustausches, denn über die Ergebnisse könne in den „eigenen Runden“ gesprochen werden. Sie verweist auf den vorliegenden Ergänzungsantrag ihrer Fraktion mit dem Format eines Bürgerrates.

 

Der Oberbürgermeister sagt zu, den Vorschlag von Herrn Heuer in das Verfahren einzufügen.

 

Im weiteren Verlauf der Diskussion fragt Herr Boede nach, welche Idee, welches Ziel bzw. Ergebnis mit diesem Prozess verfolgt werde dies sei für ihn bis heute unklar. Er verweist auf das Bürgerbegehren, dessen Ergebnisse die Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss erhoben habe und die demzufolge bindend seien. Dem widerspricht der Oberbürgermeister - Ergebnisse eines Bürgerbegehrens können nach einer Abkühlungsfrist auch verändert werden. Er verweist auf die zwei vorliegenden Voten zum einen, den Turm wiederaufzubauen, das Kirchenschiff aber nachfolgenden Generationen zu überlassen und zum anderen, die Stiftung aufzulösen. Er möchte einen klaren Auftrag der Stadtverordnetenversammlung haben, wie er im Kuratorium agieren solle nur darum gehe es.

Herr Dr. Scharfenberg betont, dass die Anhörung zur Versachlichung beitragen solle. Allerdings halte er den Ansatz für problematisch, das Thema Kirchenschiff jetzt zu öffnen. Der Oberbürgermeister entgegnet, dass im Kuratorium über den Turm und das Kirchenschiff gesprochen und nicht nach Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung unterschieden werde. Deshalb benötige er einen klaren Auftrag.

Auf die von Herrn Boede geäerten Zweifel zur Funktionalität des Verfahrens Bezug nehmend, betont Frau Hüneke, dass die Fraktionen nach der Anhörung über die Ergebnisse diskutieren und evtl. Änderungen vorschlagen müssen. Sie plädiert dafür, im ersten Teil der Anhörung vorgegebene Fragen zu stellen und in einem zweiten Teil offene Fragen.

 

Der Oberbürgermeister sagt zu, das Verfahren im Sinne des geführten Meinungsaustausches anzupassen und betont, dass er selbst keine Fragen und das Ergebnis der Öffentlichkeit komprimiert zur Verfügung stellen werde.

Reduzieren

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage