11.12.2019 - 3 Temporäre Nutzung des Verwaltungsgebäudes des R...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Zusätze:
- Oberbürgermeiseter, Geschäftsbereich Bildung, Kultur, Jugend und Sport
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 11.12.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB 2 Bildung, Kultur, Jugend und Sport
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Kümmel, Planungsbüro des Geschäftsbereiches Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, bringt die Vorlage ein und beantwortet die Nachfrage von Herrn Friederich bezüglich weiterer finanzieller Bedarfe.
Da es keine weiteren Fragen und keinen weiteren Beratungsbedarf gibt, wird die Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:
Der Hauptausschuss beschließt:
Zur Kompensation der im Rahmen der Verlängerung der temporären Nutzung des Kunst- und Kreativhauses (Verwaltungsgebäude des Rechenzentrums sowie bei der Stiftung Garnisonkirche) notwendigen Mehraufwandes wird im Haushaltsjahr 2019 ein außerplanmäßiger Aufwand/außerplanmäßige Auszahlung i.H. von 300.000 Euro im Produktkonto 2840202.5315000 (Kultursteuerung - Zuschüsse für laufende Zwecke an verbundene Unternehmen) genehmigt.
Die Deckung des Mehraufwandes erfolgt zu 50 % -150.000 EUR- aus Minderaufwendungen im Produktkonto 2180009.5231500 (Gesamtschule Stern - Mieten an KIS) des Geschäftsbereiches 2 sowie zu 50 % -150.000 EUR- aus Mehrerträgen im Produktkonto 6120002.4617100 (Liquiditäts- und Schuldenmanagement - Zinserträge von Kreditinstituten und Geldanlagen) der Allgemeinen Finanzierungsmittel.
Anlagen zur Vorlage
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