17.12.2019 - 5.2 Information zur Wohngeldnovelle

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Herr Jekel gibt anhand einer Präsentation Erläuterungen zur Wohngeldnovelle 2020. Er weist darauf hin, dass die Landeshauptstadt Potsdam in der Mietenstufe IV bleibt und erläutert die geltenden Miethöchstgrenzen. Er informiert, dass Wohngeldbeziehende deren Bewilligungszeitraum im Jahr 2020 endet, Anfang 2020 automatisch einen neuen Bescheid mit den angepassten Miethöchstgrenzen erhalten.

Des Weiteren erklärt Herr Jekel, dass die Einkommensgrenzen nach oben verändert werden. Das führt dazu, dass mehr Haushalte wohngeldberechtigt sind. Er teilt mit, dass die Anzahl der Berechtigten höher ist, als die Zahl der Antragsteller.

Abschließend macht er auf die Dynamisierung des Wohngeldes aufmerksam und informiert, dass alle zwei Jahre eine Anpassung für Miete und Belastung erfolgt.

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