17.12.2019 - 5.1 Fortsetzung der Aussprache zum Report der Beauf...

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Herr Jekel verweist auf die Handlungsempfehlung, die Migrationssozialarbeit (MSA) für die bleibeberechtigten Migrantinnen und Migranten, die Leistungen nach dem SGB II erhalten, auszubauen. Er gibt anhand einer Präsentation Erläuterungen zu den gesetzlichen Grundlagen. Anschließend stellt er die vorläufige Auswertung der Erstattung und Verwendung der Mittel für MSA  für 2019 vor und gibt dann einen Überblick über die Prognose für 2020.

 

Frau Grasnick teilt mit, dass sie es sehr begrüßt und dafür dankt, dass die bestehenden Migrationssozialarbeit(MSA)-Beratungsstrukturen für das Jahr 2020 die Möglichkeit erhalten, entsprechend den bestehenden Bedarfen Anträge auf die Aufstockung ihres MSA-Personals zu stellen.

Des Weiteren begrüßt sie, dass für die in der Stadtverwaltung beschäftigten MSA-Kolleg*innen gewährleistet werden sollte, dass diese ihre Aufgaben unabhängig von der sonstigen behördlichen Aufgabenerfüllung wahrnehmen entsprechend § 14 Abs. 1 Landesaufnahmegesetz-Durchführungsverordnung LAufnGDV (https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/laufngdv_2016).

 

Frau Laabs dankt der Verwaltung für das Geleistete, insbesondere dafür, dass eine Klärung herbeigeführt wurde.

 

Frau Schulze verweist auf den möglichen Fall, dass die vorhandenen Mittel nicht ausreichen und fragt, wer dann entscheidet dann, welche Anträge positiv beschieden werden und welche negativ.

 

Herr Jekel geht davon aus, dass die Mittel ausreichen. Er erklärt, dass es verschiedene Möglichkeiten gibt, mit einer Überzeichnung oder einer Nichtausschöpfung der Mittel umzugehen. Die Entscheidung wird dann durch die Verwaltung getroffen.

 

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Anlagen