19.12.2019 - 3.4 Nachhaltige Bauweise beim Neubau öffentlicher G...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Dr. Laabs bringt den Antrag ein.

 

 

Herr Richter (Kommunaler Immobilien Service) weist zunächst auf die geänderte Beschlussfassung aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und ländliche Entwicklung (SBWL) vom 10.12.2019 hin:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der Neuerrichtung von Bauten der sozialen Infrastruktur, insbesondere von Schulen und Kindertagesstätten, in der Planung, Ausschreibung und Bauausführung eine nachhaltige Bauweise durchzusetzen.

Die Nachhaltigkeit wird mit der Wahl des Materials der Trag-, Innen- und Außenwandkonstruktionen bestimmt und bei größeren Vorhaben mit einer Zertifizierung durch DGBB bzw. BNB besiegelt werden. Diese sollen überwiegend aus Holzwerkstoffen bestehen.

Sollte von der Holzbauweise abgewichen werden, ist dieses vor Beginn der Objektplanung auf der Grundlage einer fundierten und detaillierten Begndung der Stadtverordnetenversammlung oder dem Hauptausschuss zur Entscheidung vorzulegen.

Die Stadtverordnetenversammlung soll im März 2020 über die Umsetzung des Beschlusses unterrichtet werden.

 

Herr Richter hält den Holzbau durchaus für eine interessante, weiter zu verfolgende Bauweise. Schon mehrere Kitas sind in Holzbauweise errichtet worden. Jedoch sei der Einsatz nicht für alle Bauvorhaben möglich. Mehrere Schulen (zum Beispiel in der Pappelallee) könnten nicht mit den benötigten Zügen errichtet werden, denn die Brandenburgische Bauordnung schreibt eine maximale Höhe von 13 m für Holzbauten vor. Ein nachhaltiges Bauen hält auch er für wichtig, daher plädiert er dafür, nur den ersten Absatz des Antrages zu beschließen. Es ist hingegen nicht zu empfehlen, Holzbau als Standard festzulegen. Wo Holzbauweise möglich ist, werde sie bereits umgesetzt. Größere Bauten lassen eine komplette Errichtung aus Holz aus unter anderem sicherheitstechnischen Gründen nicht zu. Herr Richter plädiert daher dafür, im Einzelfall zu entscheiden und empfiehlt, dem Beschluss aus dem SBWL zu folgen.

 

 

Frau Dr. Laabs äert ihre Zweifel an den Aussagen von Herrn Richter. Seine Argumente sind ihr noch nicht ganz klar.

 

 

Herr Richter geht auf die Kritik ein und erläutert den Begriff des nachhaltigen Bauens als geschützten Begriff, der festgelegten Standards unterliegt. Er plädiert nochmals für eine Einzelfallentscheidung, unter anderem um letztlich eine tatsächlich nachhaltige Bauweise gewählt zu haben. Nicht nur, dass hier Grenzen durch die Brandenburgische Bauordnung gesetzt sind, zudem sei die hiesige Holzindustrie längst nicht soweit, den hieraus resultierenden Bedarf zu decken. Die Folge wären mit langen Fahrten verbundene und nicht sehr klimaschonende Einführungen des benötigten Werkstoffes Holz aus Europa oder weiter entfernt. Das kann nicht Ziel dieses Antrages sein und würde dem Anspruch der Nachhaltigkeit entgegenstehen.

 

 

Herr Olbrich warnt davor, bestimmte Festlegungen zu treffen, die im Ergebnis eventuell nicht funktionieren. Er plädiert dafür, den letzten Satz des zweiten Absatzes, „Diese sollen überwiegend aus Holzwerkstoffen bestehen.“ zu streichen.

 

 

Frau Dr. Haebel bittet um Erläuterung des etablierten Zertifizierungssystems.

 

 

Herr Richter benennt daraufhin zwei Systeme, die derzeit genutzt werden: Die Zertifizierung durch die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) bzw. das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, wobei das DGNB-Verfahren ein wenig mehr favorisiert werde. Er geht detailliert auf die verschiedenen Baustoffe ein, die unterschiedliche Eigenschaften besitzen und daher unterschiedlichen Verwendungszwecken zugeordnet sind. Deswegen drängt er wiederholt auf die Einzelfallentscheidung, weil jeder zu errichtende Bau seine eigenen Anforderungen stellt, die nicht durch eine pauschale Werkstofffestlegung erfüllt werden kann. Der verwendete Werkstoff muss den im Einzelfall gestellten Anforderungen, Sicherheitsstandards und eben auch Nachhaltigkeitszwecken genügen.

 

 

Frau Dr. Laabs kann der Empfehlung der Einzelfallentscheidung folgen.

 

 

Mehrere Mitglieder sprechen sich für die Zertifizierung nach anerkannten Standards aus und damit für die Fassung aus dem SBWL.

 

 

 

Der Vorsitzende stellt die Fassung aus dem SBWL vom 10.12.2019 des Antrags zur Abstimmung.

(mit der Einschränkung, dass es im zweiten Absatz DGNB und nicht DGBB heißt. Anm. der Protokollantin)

 

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Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der Neuerrichtung von Bauten der sozialen Infrastruktur, insbesondere von Schulen und Kindertagesstätten, in der Planung, Ausschreibung und Bauausführung eine nachhaltige Bauweise durchzusetzen.

Die Nachhaltigkeit wird mit der Wahl des Materials der Trag-, Innen- und Außenwandkonstruktionen bestimmt und bei größeren Vorhaben mit einer Zertifizierung durch DGNB bzw. BNB besiegelt werden. Diese sollen überwiegend aus Holzwerkstoffen bestehen.

Sollte von der Holzbauweise abgewichen werden, ist dieses vor Beginn der Objektplanung auf der Grundlage einer fundierten und detaillierten Begründung der Stadtverordnetenversammlung oder dem Hauptausschuss zur Entscheidung vorzulegen.

Die Stadtverordnetenversammlung soll im März 2020 über die Umsetzung des Beschlusses unterrichtet werden.“

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

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Anlagen zur Vorlage