19.12.2019 - 3.8 Seilfähre zwischen Hermannswerder und Kiewitt d...

Beschluss:
vertagt
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Herr Twerdy bringt den Antrag ein.

 

 

Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird nicht kommentiert:

Ausgehend vom Beschluss des Antrages DS 19/SVV/0311 vom 8.5.2019 und dem von der Verwaltung im KUM-Ausschuss am 24.10. 2019 gegebenen Zwischenbericht wird der Oberbürgermeister beauftragt, im Rahmen seiner Funktion als Gesellschafter beim Verkehrsbetrieb Potsdam darauf hinzuwirken, dass

  1. die Seilfähre so bald als möglich durch ein frei fahrendes, und klimaneutrales Fahrgastschiff, z.B. mit Solarantrieb, ersetzt wird,
  2. dass das dafür notwendige Personal dafür zur Verfügung gestellt wird, und
  3. spätestens ab Juli 2020 auch für den übergangsweise noch vonstatten gehenden Betrieb der Seilfähre das Personal bereitgestellt und ausgebildet wird, damit der Fährbetrieb von Montag bis Freitag von 06:00 bis 24:00 Uhr und an den Wochenenden und Feiertragen von 07:00 bis 22:00 Uhr laufen kann.

 

 

Herr Troche bringt den Änderungsantrag der SPD-Fraktion ein:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gegenüber zu stellen, welche Chancen und Risiken bei der Variante Brücke nach Hermannswerder, wie auch der Variante Solarfähre nach Hermannswerder gesehen werden. Dabei sind auch die Zeitleisten (Planung, Ausschreibung, Umsetzung) sowie die kurz-, mittel- und langfristigen Finanzbedarfe unter Berücksichtigung der Investitions- , Personal- und Unterhalskosten sowie der Einnahmen darzustellen. Mögliche erforderliche Übergangszenarien und Folgen sind dabei ebenso darzustellen und einzuberechnen.

Der Stadtverordnetenversammlung ist im April 2020 Bericht zu erstatten.

 

 

Herr Niehoff (Bereich Verkehrsentwicklung) verweist auf die Mitteilungsvorlage 19/SVV/0350 "Brücke auf dem Kiewitt/ Hermannswerder“, in der der Sachverhalt in dieser Angelegenheit dargelegt ist und dem aktuellen Sachstand entspricht. Hier ist gemäß Stadtverordnetenversammlungsbeschluss ein Variantenvergleich für die verschiedenen Möglichkeiten der Havelquerung zwischen dem Kiewitt und Hermannswerder angestellt worden, inklusive der jeweiligen Vor- und Nachteile. In Bezug auf die Errichtung einer Solarfähre wird hierin dargestellt, dass hierfür beträchtliche Investitionskosten erforderlich wären, zuzüglich Betriebskosten.

Die Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Landeshauptstadt Potsdam beinhaltet zudem bereits den Prüfauftrag, die Betriebszeiten der Fähre auszuweiten, nämlich gemäß Beschluss zu der Drucksache 19/SVV/0311 „hrbetrieb der Fähre 1 zwischen Auf dem Kiewitt und Hermannswerder ertüchtigen“. Ein weiterer Beschluss in diese Richtung ist deshalb nicht notwendig.

 

 

Frau Lentz spricht sich wiederholt für eine Brückenlösung aus. Eine Brücke unterliegt unter anderem keinen Einschränkungen im Betrieb. Auch Personal wie bei einer Fähre entfällt. Diese Möglichkeit solle nochmals geprüft werden, eventuell ist hier eine Förderung über die Tourismusschiene möglich.

 

 

Herr Berlin spricht sich vehement gegen eine Brücke an diesem Standort aus, aus mehreren Gründen: er sieht eine Beeinträchtigung des Stadtbildes sowie der Anwohner. Zudem weist er auf absehbare erhebliche Sanierungskosten hin. Eine Brücke erfüllt hier die Kosten-Nutzen-Rechnung nicht im Geringsten. Die Anwohner sind an dieser Stelle wichtig, nicht die Touristen.

 

 

Frau Dr. Laabs schließt sich den Argumenten von Herrn Berlin an und verweist zudem auf den zu erwartenden erheblichen Eingriff in das vorliegende Ökosystem. Sie folgt in dieser Sache der Argumentation der Verwaltung.

 

 

Herr Adler sieht sich an dieser Stelle in der Hauptsache den Menschen verpflichtet und die Fähre bedient deren Bedürfnisse nicht in ausreichendem Maße. Er erkundigt sich, welche Präferenzen die Stadt bezüglich einer Brückenlösung hat.

 

 

Herr Walter erklärt, dass der Antrag deswegen gestellt worden sei, weil ab 2027 dort kein Fährbetrieb mehr angeboten werde. Dieser soll gesichert werden.

 

 

Herr Niehoff informiert, dass auch die Möglichkeit einer Brücke bereits geprüft worden ist. Hier würden selbst bei einer Förderung, die höchsten 75 Prozent beträgt, erhebliche Kosten - ein Millionenbetrag - auf die Stadt zukommen.

Auch nach 2027 wird es an dieser Stelle einen Fährbetrieb geben. Zu klären wird dann jedoch sein, ob die aktuelle Fähre Grundinstand gesetzt oder ersetzt werden soll. Dazu wird es entsprechende Prüfungen mit dem Verkehrsbetrieb geben.

 

 

Herr Adler möchte den Antrag (nach dem ersten Absatz) um den Satz ergänzen: „Dabei soll die Lösung einer Brücke nicht vorzeitig ausgeschlossen werden.“

 

 

Herr Finken hält den Antrag inklusive Änderungsanträge für durch Verwaltungshandeln erledigt, da sie im Nahverkehrsplan enthalten sind.

 

 

Herr Rubelt wirbt dafür, diese Untersuchung im Rahmen des Stadtentwicklungskonzeptes (StEK) Verkehr vorzunehmen.

 

 

Der Vorsitzende nimmt die Empfehlung von Herrn Rubelt auf und unterbreitet den Vorschlag, die geforderte Prüfung im Rahmen des StEK-Verkehr vorzunehmen. Alle Anträge (inklusive der Änderungsanträge der Fraktionen SPD und CDU sowie der Ergänzungsantrag von Herrn Adler) werden bis zum Vorliegen dieser Ergebnisse zurückgestellt.

 

 

Der Vorsitzende stellt das zuvor vorgeschlagene Vorgehen zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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