19.12.2019 - 3.12 Ergänzung der Satzung der Landeshauptstadt Pots...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Niehoff (Bereich Verkehrsentwicklung) bringt die Vorlage ein. Die zu ergänzende Satzung wurde am 6.3.2019 in der Stadtverordnetenversammlung (DS 19/SVV/0024) beschlossen. In der beschlossenen Satzung wird der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) die Möglichkeit gegeben, für Grundstücke, die für die Straßenbahnverlängerung in den Potsdamer Norden notwendig sind, ein Vorkaufsrecht auszuüben. Im Zuge der konkreten Trassenplanung musste der Trassenverlauf der Straßenbahn angepasst werden. Aus verkehrstechnischen Gründen hatte sich die Querung der B2 an einer anderen, weiter nördlich gelegenen Stelle als sinnvoller erwiesen. Dafür werden voraussichtlich weitere Grundstücke benötigt, sodass eine Erweiterung des Geltungsbereichs der Satzung notwendig wird.

 

 

Frau Lange informiert, dass sich der Ortsbeirat (OBR) Fahrland der Vorlage angeschlossen hat. Diskutiert wurde die Frage, ob die Satzung erweiterbar ist, falls die Tram scheitert. Dies konnte in der Sitzung nicht geklärt werden. Herr Kümmel wird dazu in der nächsten Sitzung des OBR nochmals berichten.

 

 

Herr Niehoff erklärt, dass zur Not eine neue Satzung erlassen werden kann.

 

 

Der Vorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

Ergänzung der Satzung der Landeshauptstadt Potsdam über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuchs für den Bereich „Straßenbahnverlängerung in den Potsdamer Norden“ (gemäß Anlage 1).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

8

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

1