19.12.2019 - 3.13 Vorbereitung einer Lichtschutzsatzung

Beschluss:
vertagt
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Frau Dr. Laabs bringt den Antrag ein und bittet um Zustimmung.

 

 

Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung) warnt zunächst vor dem enormen Prüfaufwand, den dieser Antrag beinhaltet, wofür zusätzliches Personal nötig würde.

Als weiterer kritischer Aspekt ist zu bedenken, dass davon auszugehen ist, dass der Regelungsgehalt einer Lichtschutzsatzung vorrangig im Nachhinein im Zusammenhang mit ordnungsbehördlichen Verfahren also im Regelfall gegen eine bereits installierte Beleuchtungsanlage zum Tragen kommen dürfte. An vereinzelten Standorten wiederrum kann dieses Vorgehen durchaus sinnvoll sein, wie das Beispiel Alter Markt zeigt. Hier konnte eine privat installierte, sich negativ auswirkende Beleuchtung erfolgreich unterbunden werden. Auf das gesamte Stadtgebiet bezogen jedoch hat dieses Vorgehen ein hohes Risiko an gerichtlichen Streitverfahren zur Folge, was erhebliche Kapazitäten in der Verwaltung binden würde.

Außerdem sei fraglich, ob die Landeshauptstadt Potsdam die Kompetenz hat, so eine Satzung zu erlassen. Hierzu gibt es kaum rechtliche Grundlagen, die die Verwaltung dazu befähigen würden. Eine allgemeine Regelung von Licht gibt es nicht.

Falls doch eine Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer entsprechenden Satzung bestehen sollte, ist der im Antrag genannte Erstellungszeitraum bis März 2020 nicht realisierbar. Nach den vorliegenden Erfahrungen dauert ein entsprechender Abstimmungs- und Abwägungsprozess deutlich länger.

 

 

Frau Dr. Laabs betont nochmals, dass der Antrag auf ökologische Aspekte abzielt und nicht ästhetische. Wenn die Verwaltung mehr Zeit braucht, ist dies natürlich möglich.

 

 

Herr Berlin fordert, in diesem Zusammenhang auch über den öffentlichen Raum nachzudenken. Straßenbeleuchtung sei hier das Stichwort. Eine qualitative Nachtruhe zu sichern, müsse ebenfalls Ziel einer solchen Satzung sein.

 

 

Herr Walter erinnert an den Beschluss zur Lichtmasterplanung und den daraus gegründeten Arbeitskreis (AK) Lichtplanung, der nach seiner konstituierenden Sitzung 2018 nicht erneut zusammengekommen ist. Dieser AK sollte wiederbelebt werden und der hiesige Antrag dahin überwiesen.

 

 

Frau Dr. Laabs wie auch Herr Berlin sprechen sich gegen diesen Vorschlag aus.

 

 

Herr Goetzmann weist wiederholt darauf hin, dass hierfür schlichtweg keine personellen Kapazitäten in der Verwaltung vorhanden sind.

 

 

Herr Rubelt bietet an, das Thema Arbeitskreis Lichtplanung verwaltungsseitig noch einmal aufzunehmen und zu überlegen, wie das untersetzt werden kann. Das Ergebnis könne im KUM berichtet werden. Heute sollte der Antrag zurückgestellt werden.

 

Auf Einwand von Frau Dr. Laabs, die eine zeitnahe Berichterstattung fordert, sagt Herr Rubelt die Auskunftserteilungr die rz-Sitzung 2020 zu.

 

 

Der Vorsitzende stellt die Zurückstellung bis März 2020 und die dazu vorzunehmende Berichterstattung durch die Verwaltung zur Abstimmung.

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen.

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Anlagen zur Vorlage