01.10.2019 - 3.1 Abfallgebührensatzung 2020

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Prestin (Bereich öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger) bringt die Drucksache ein und gibt Erläuterungen.

 

Herr Jäkel bringt einen Ergänzungsantrag ein, den er an alle Ausschussmitglieder als Tischvorlage ausreicht und begründet diesen.

Des Weiteren bittet er die Verwaltung um einen Sachstand, wie die Umsetzung der Abfallentsorgung per Gewichtsfeststellung durch einen Chip erfolgt.

 

Frau Kluge (FB Ordnung und Sicherheit) erklärt, dass es sich bei der Gebührenkalkulation um eine Mischkalkulation handelt. In den Kosten sind auch die Kosten für die Mitarbeiter und den Einsatz der Fahrzeuge enthalten. Auch wenn einzelne Abfalltonnen nicht entleert werden, sind die Fahrzeuge und die Mitarbeiter im Einsatz.

Des Weiteren macht sie deutlich, dass es eine sehr engagierte Abfallberatung in der Landeshauptstadt Potsdam gibt, die auch Beratungen zur Vermeidung von Abfall durchführt.

Sie erklärt, dass die STEP von der LHP nur die Kippungen bezahlt bekommt, die auch erfolgt sind. Diese Gutschriften werden dann den entsprechenden Gebührengruppen gutgeschrieben.

Bei längerer Abwesenheit kann man sich generell von den Grundgebühren befreien lassen.

 

Herr Jäkel betont, dass damit auch die zu entsorgende Müllmenge geringer ist. Er betont, dass er mit einer geringeren Leistungsgebühr umgehen können, auch wenn diese nicht exakt linear wäre.

 

Herr Adler verweist auf die Solidargemeinschaft. Und betont, dass die Ausführungen von Frau Kluge für ihn nachvollziehbar sind. Außerdem könnte Herr Jäkels Vorschlag dazu führen, dass dann mehr Abfall illegal im Wald landet. Deshalb ist aus seiner Sicht der Ergänzungsantrag nicht erforderlich.

 

Frau Kluge betont, dass der eingesparte Betrag so gering wäre, dass er keine wirkliche Einsparung ergibt. Da die Entsorgungstouren trotzdem durchgeführt werden müssen, würden diese Kosten weiterhin vorhanden sein.  Sie macht auch deutlich, dass die Bürger sehr darauf achten, ihren Abfall sauber zu sortieren und die Abfallmengen damit etwa gleich bleiben.

Der Aufwand für die Berechnung wäre wesentlich höher als die möglichen Einsparungen. Die gesamte Abrechnung müsste umgestellt werden.

 

Herr Twerdy regt an darüber nachzudenken, wie die Bürger motiviert werden können, Müll zu sparen.

Er fragt, ob es zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Gelben Tonne Plus schon Berichtens wertes gibt.

 

Frau Prestin erklärt, dass der Vertrag mit dem Dualen System noch bis zum Ende des Jahres 2021 läuft. Bis dahin kann es keine Änderung des jetzigen Sammelsystems geben. Ab 2020 wird jedoch mit der Prüfung begonnen.

 

Herr Roggenbuck macht darauf aufmerksam, dass man die Restabfallgebühren auch durch die Tonnengröße steuern kann. Er bittet um Informationen zur Optimierung der Touren. Hier besteht aus seiner Sicht ein Einsparungspotenzial.

 

Frau Kluge erklärt, dass versucht wird, in Straßengebieten eine relativ einheitliche Abholung durchzuführen, um so die Touren zu optimieren. Hier werden auch Einzelgespräche durch die Mitarbeitenden der Abfallentsorgung mit den Bürgern geführt. Sie betont, dass auch die STEP ein hohes Interesse an der Optimierung der Touren hat.

 

Frau Dr. Laabs spricht den Bio-Müll an und fragt wie hoch der Anteil an nicht biologischen Stoffen in den Biotonnen ist und wie dieses Problem gelöst wird. Des Weiteren fragt sie, inwiefern hier eine mehrsprachige Aufklärungsarbeit stattfindet, da es aus Ihrer Sicht diesbezüglich einen entsprechenden Bedarf gibt.

 

Frau Prestin erklärt, dass es in Potsdam beim Bioabfall Fehlwürfe von ca. 2 % gibt. Das ist ein sehr gutes Ergebnis. Laut Entsorger ist die Abfallqualität sehr gut. Auch die STEP kontrolliert bei der Abholung und nimmt Biotonnen nicht mit, in denen Fremdabfall festgestellt wird.

Bezüglich der Aufklärungsarbeit teilt Frau Prestin mit, dass die Abfallberater in Schulen und Flüchtlingsunterkünften sowie in allen Einrichtungen, die Bedarf haben, unterwegs sind und aufklären.

Es gibt auch Piktogramme auf den Tonnen, die erklären, was in die Tonne darf. Auch entsprechende Flyer werden ausgereicht. Des Weiteren weist sie darauf hin, dass auch die großen Wohnungsgenossenschaften informiert sind.

 

Herr Henning fragt, ob vor der Verbrennung des Restmülls nochmal sortiert wird.

 

Frau Prestin erklärt, dass dieser ohne weitere Sortierung verbrannt wird. Auf Nachfrage, wann welcher Vertrag ausläuft, teilt Frau Prestin mit, dass für die Abfallverwertung Restabfall und Sperrmüll sowie für die Verwertung von Bioabfall ein europaweites Ausschreibungsverfahren läuft. Der Vertrag für die Restabfall- und Sperrmüllverwertung wird bis zum 31.12.2023 und für die Bioabfallverwertung bis zum 31.12.2022 mit der Option der Verlängerung bis zum 31.12.2023 geschlossen. Zwischen der STEP und den Dualen Systemen besteht ein Vertrag bis Ende 2021, der die Sammlung der Leichtverpackungen in der gelben Tonne regelt.

 

Herr Friese bittet zunächst um Abstimmung über den Ergänzungsantrag von Herrn Jäkel.

 

Ergänzungsantrag:

Die Satzung ist im § 5 Gebührensatz Absatz (2) an seinem Ende zu ergänzen:

Werden Restabfallbehälter gelegentlich nicht bereitgestellt und nicht entleert, so vermindert sich die Leistungsgebühr Restabfall entsprechend linear.

 

mit 1 Zustimmung, 6 Ablehnungen und 1 Enthaltung abgelehnt.

 

Anschließend stellt Herr Friese die vorliegende Drucksache zur Abstimmung.

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Der Ausschuss für Ordnung und Sicherheit empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung der Landeshauptstadt Potsdam (Abfallgebührensatzung) 2020 gemäß Anlage.
 

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich  angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=10654&TOLFDNR=127142&selfaction=print