26.11.2019 - 3.1 Strategischer Eckwertebeschluss für die Planun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Geschäftsstelle 103
- Gremium:
- Ausschuss für Ordnung und Sicherheit
- Datum:
- Di., 26.11.2019
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB 1 Finanzen, Investitionen und Controlling
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Frau Meier gibt eine kurze Einleitung.
Frau Prestin erläutert anhand einer Präsentation den vorläufigen Eckwert des Fachbereichs Ordnung und Sicherheit. Sie macht dabei darauf aufmerksam, dass es sich durchweg um pflichtige Leistungen handelt. Anschließend gibt Frau Prestin nähere Erläuterungen zum kommunalen Präventionsrat und erklärt danach die Produkte Bürgerservice, Bußgeldangelegenheiten und Abfallwirtschaft.
Frau Schulze fragt mit Bezug auf den zu bildenden Lenkungsausschuss des Präventionsrates, welche Vertreter dort mitwirken werden. Des Weiteren spricht sie den Personalaufwuchs an, der noch nicht vollständig hinterlegt ist.
Frau Prestin erklärt, dass der Präventionsrat ist aus Vertretern von Verwaltung, Polizei und themenbezogen auch freien Trägern zusammengesetzt wird.
Frau Meier ergänzt, dass im Eckwertebeschluss noch nicht alle Stellen enthalten sind, die eingerichtet werden sollen.
Frau Schäffer bittet um Aufschlüsselung der Bußgelder nach Tatbeständen.
Frau Prestin kann die genauen Tatbestände nicht benennen und sagt zu, dies als Anlage zur Niederschrift nachzureichen.
Frau Schulze bittet um eine Aussage zu den noch benötigten, aber nicht im Eckwertebeschluss enthaltenen Stellen.
Frau Meier erklärt, dass es sich um ca. 25 bis 30 Stellen für den gesamten Geschäftsbereich handelt. Es ist aber vereinbart, dass Stellen auch aus Sachkosten gedeckt werden können. Sie sagt zu, Frau Schulze die Zahlen zukommen zu lassen.
Herr Krawinkel gibt anhand einer Präsentation Erläuterungen zum Eckwert des Fachbereichs Feuerwehr und stellt die Schwerpunkte für den Haushaltsplan 2020/2021 vor.
Herr Geist fragt, ob es auch neue Systeme gibt, die durch die Landeshauptstadt Potsdam beschafft sind.
Herr Krawinkel erklärt, dass es bei der Feuerwehr Fahrzeuge gibt, die durch die Landeshauptstadt Potsdam beschafft wurden, aber auch Fahrzeuge, die durch das Land Brandenburg gefördert werden. Ein großer Teil der Fahrzeuge wurde über Miete oder Leasing beschafft. Daher sind die monatlichen Kosten relativ gleich.
Herr Troche fragt, ob in den Darstellungen die Freiwilligen Feuerwehren enthalten sind und welchen Anteil diese darstellen.
Herr Krawinkel wird die Statistik 2019 der Feuerwehr in der Februarsitzung 2020 dem Ausschuss vorstellen. Darin sind auch alle Einsätze der freiwilligen Feuerwehr enthalten.
Herr Geist entnimmt den vorgelegten Zahlen, dass es kein großes Projekt geben wird.
Herr Krawinkel verweist auf das Gutachten, dass derzeit erstellt wird. Anhand dessen wird erkennbar, ob weitere Investitionen erforderlich sind.
Auf Nachfrage erklärt er, dass die Feuerwehr Potsdam beabsichtigt, Ausbildungen selbst durchzuführen, da die Landesfeuerwehrschule nicht die erforderliche Platzzahl zur Verfügung stellen kann. Dazu soll eine Arbeitsgruppe gebildet werden.
Frau Schulze fragt, wer die Ausbildung und die Stellen in der Verwaltung finanziert.
Herr Krawinkel erklärt, dass nur im Land Brandenburg die Grundausbildung an der Landesfeuerwehrschule stattfindet. In allen anderen Bundesländern findet diese immer am Feuerwehrstandort statt. Dies ist allerdings nicht im normalen Dienstgeschäft möglich.
Herr Henning fragt, ob es durch die Einsätze bei den Waldbränden auch Ersatzerstattungen bei Verschleiß gibt. Es fragt, ob und mit wem die Kosten für das HFS getragen werden.
Herr Krawinkel erklärt, dass ihm nicht bekannt ist, dass es Verluste an Material bei den Waldbränden gab. Zum HFS erklärt er, dass es sich um einen Container und ein Fahrzeug mit Anbauteilen handelt. Ein ähnliches Trägerfahrzeug und ein Logistikfahrzeug muss sowieso 2024 angeschafft werden.
Dies wird nicht zusammen mit benachbarten Gebietskörperschaften angeschafft. Es wird durch eine gemischte Besatzungen Freiwillige Feuerwehr und Berufsfeuerwehr besetzt.
Herr Gindele erinnert daran, dass 2018 und 2019 eher trockene Jahre mit einigen großen Waldbränden waren. Das ist anhand der dargestellten Fallzahlen nicht erkennbar.
Herr Krawinkel macht deutlich, dass es im Potsdamer Stadtgebiet, anders als im Umland, eher keine Waldbrände gibt.
Frau Dr. Laabs bittet um nähere Erläuterungen zum Fahrzeugleasing.
Herr Krawinkel erklärt, dass das Leasing der Fahrzeuge über den kommunalen Fuhrparkservice erfolgt für einen bestimmten Zeitraum erfolgt. Danach werden die Fahrzeuge ggf. auch veräußert.
Auf Nachfrage teilt Herr Krawinkel mit, dass es für die 15 Freiwilligen Feuerwehren 7 neue Löschfahrzeuge geben wird. Problematisch bei der Verteilung der Fahrzeuge auf die Wachen ist die Größe der Gerätehäuser, da die Aufbauten der neuen Fahrzeuge höher sind als bei den alten Fahrzeugen.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt Herr Friese die Drucksache zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Ordnung und Sicherheit empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
- Die aus den Allgemeinen Finanzierungsmitteln als Finanzrahmen abgeleiteten Strategischen Eckwerte je Geschäftsbereich für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 sowie für die mittelfristige Finanzplanung 2022 bis 2024 (siehe Anlage, Tabelle 2). Leitgedanke bei der Ableitung ist die Sicherstellung der dauerhaften Leistungsfähigkeit der Landeshauptstadt Potsdam.
- Es gelten die folgenden fünf strategischen Themenfelder, welche innerhalb der Eckwerte finanziell zu berücksichtigen sind:
▪ Die Landeshauptstadt Potsdam als attraktiver Arbeitgeber und Dienstleister
▪ Umweltgerechte Mobilität
▪ Bezahlbares Wohnen und nachhaltige Quartiersentwicklung
▪ Moderne Bildungsinfrastruktur
▪ Konzeptionierung, Entwicklung und Erstellung einer 10-Jahres-Investitionsplanung für die Landeshauptstadt Potsdam
- Unter Einhaltung dieser finanziellen und strategischen Vorgaben wird dem Investitionshaushalt 2020/2021 und der mittelfristigen Investitionsplanung bis 2024 jeweils jährlich ein Eigenmittelanteil von rd. 40 Mio. EUR (kumuliert: 200 Mio. EUR) zur Verfügung gestellt.
- Zur notwendigen Absicherung pflichtiger Leistungen können haushaltsneutrale Umschichtungen zwischen den Geschäftsbereichs-Budgets vorgenommen werden.
- Zur Absicherung und Aufrechterhaltung eines möglichst breiten kommunalen Leistungsangebotes sind Ertragsmöglichkeiten adäquat auszuschöpfen.
- Etwaige Veränderungen bei nicht zahlungswirksamen Erträgen und Aufwendungen gegenüber dem Planungsstand dieses Eckwertebeschlusses ermächtigen nicht zur Planung zusätzlicher zahlungswirksamer Erträge und Aufwendungen.
- Die Anstrengungen zur freiwilligen Haushaltskonsolidierung (siehe Beschluss der StVV vom 07.03.2018 DS 17/SVV/0953) werden mit dem Schwerpunkt Aufgabenkritik fortgeführt.
Anlagen zur Vorlage
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