26.11.2019 - 3.2 Siebente Satzung zur Änderung der Satzung über ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Krawinkel bringt die vorliegende Drucksache ein und erklärt, dass der Rettungsdienst kostendeckend arbeitet und zu 100 % durch die Krankenkassen refinanziert wird.

 

Herr Dornhöfer verweist auf die Kostensteigerungen 2020 zum Vergleich 2019 und fragt wie es dazu kommt.

 

Herr Krawinkel erklärt dies am Beispiel der Inanspruchnahme des Rettungswagens im Vergleich zu anderen Gemeinden im Land Brandenburg. In diesem Vergleich liegt die Landeshauptstadt Potsdam im unteren Bereich. Er macht darauf aufmerksam, dass die Kosten der Inanspruchnahme durch die Krankenkasse übernommen werden. Dies ist also eine Verrechnung mit der Krankenkasse.

Der Betrag ergibt sich auch aufgrund zahlreicher Fehleinsätze im Rettungsdienst. Diese Einsätze müssen auf die Gesamtheit der Einsätze umgelegt werden. Hier ist im gesamten Bundesgebiet eine starke Steigerung zu verzeichnen.

Alle Kosten sind mit den Krankenkassen abgestimmt, da diese die Kosten übernehmen.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt Herr Friese die Drucksache zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Ordnung und Sicherheit empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

Siebente Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Leistungen des Rettungsdienstes der Landeshauptstadt Potsdam (Siebente Rettungsdienstgebührenänderungssatzung).

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig  angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=10657&TOLFDNR=127974&selfaction=print