24.10.2019 - 5.2 Wegefortsetzung bis endgültigem Planungsbeschlu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Zusätze:
- Ortsvorsteherin, Kathleen Krause
- Gremium:
- Ortsbeirat Golm
- Datum:
- Do., 24.10.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag des Ortsbeirates
- Federführend:
- Ortsbeirat Golm
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau Krause bringt den Antrag ein. Dazu informiert Frau Böttge, wie es mit der Ausbau -/Sanierungsplanung aussieht und informiert die Anwesenden über die außerplanmäßige Ortsteilbefahrung mit der Verwaltung. Sie kündigt an, dass Protokoll an die Mitglieder zu versenden. Frau Dr. Ludwig hat die Bitte geäußert, dass bei der nächsten Ortsteilbefahrung eine Information diesbezüglich weitergeleitet wird, damit Hinweise seitens der Mitglieder oder der Bürger gegeben werden können.
Zum Antrag hat Herr Krause die Frage geäußert, ob Gespräche mit dem Kommunalen Immobilien Service (KIS) geführt worden seien. Er stellt folgenden Ergänzungsantrag:
Der Oberbürgermeister wird gebeten zu prüfen, ob bis zum Abschluss der Planungen und Umsetzung eines Fuß- und Radweges von der Reiherbergstraße bis zum Geländes der SG Grün Weiß Golm ab dem Zugang zum Jugendfreizeitladens (Kuhforter Damm 2) die Wegeführung über das noch zu beplanende Breitensportgelände genutzt werden oder bis zur Einfahrt des Sportplatzes eine provisorische und ausreichend dimensionierte Verbreiterung des Straßenbankettes erfolgen kann. Das Prüfergebnis sollte im Januar 2020 dem Ortsbeirat vorgestellt werden.
Anschließend wird der so geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:
Der Ortsbeirat beschließt:
Der Oberbürgermeister wird gebeten zu prüfen, ob bis zum Abschluss der Planungen und Umsetzung eines Fuß- und Radweges von der Reiherbergstraße bis zum Geländes der SG Grün Weiß Golm ab dem Zugang zum Jugendfreizeitladens (Kuhforter Damm 2) die Wegeführung über das noch zu beplanende Breitensportgelände genutzt werden oder bis zur Einfahrt des Sportplatzes eine provisorische und ausreichend dimensionierte Verbreiterung des Straßenbankettes erfolgen kann. Das Prüfergebnis sollte im Januar 2020 dem Ortsbeirat vorgestellt werden.
Anlagen zur Vorlage
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44,8 kB
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Anlagen
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