24.10.2019 - 5.4 Anhörungs-und Beteiligungsrechte der Ortsbeirät...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Krause bringt den Antrag ein und betont, dass der Ortsbeirat Rechte hat und diese werden ernst genommen. Er akzeptiert die gelaufene Verfahrensweise nicht. Der Antrag wird anschließend zur Abstimmung gestellt:

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Der Ortsbeirat beschließt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Geschäftsbereiche die kommunalverfassungsrechtlich statuierten und in der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam verankerten Anhörungs-und Beteiligungsrechte der Ortsbeiräte gewährleisten.

 

Die Ortsbeiräte sind frühzeitig über die die Ortsteile betreffenden Planungen zu unterrichten. Den Ortsbeiräten ist bereits vor ihrer formalen Beteiligung die Möglichkeit zur Stellungnahme zu Ortsteil bezogenen Planungen zu geben. 

 

 

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Anlagen