24.10.2019 - 5.4 Anhörungs-und Beteiligungsrechte der Ortsbeirät...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Zusätze:
- Marcus Krause
- Gremium:
- Ortsbeirat Golm
- Datum:
- Do., 24.10.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag des Ortsbeirates
- Federführend:
- Ortsbeirat Golm
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der Ortsbeirat beschließt:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Geschäftsbereiche die kommunalverfassungsrechtlich statuierten und in der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam verankerten Anhörungs-und Beteiligungsrechte der Ortsbeiräte gewährleisten.
Die Ortsbeiräte sind frühzeitig über die die Ortsteile betreffenden Planungen zu unterrichten. Den Ortsbeiräten ist bereits vor ihrer formalen Beteiligung die Möglichkeit zur Stellungnahme zu Ortsteil bezogenen Planungen zu geben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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23,2 kB
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