29.08.2019 - 2 Bürgerfragen

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Herr Bendyk fragt, ob es nicht möglich sei, dass das Ordnungsamt diejenigen Anlieger, welche der Erfüllung ihrer (Anlieger-)Pflichten nicht nachkommen, auf deren Versäumnisse hinweisen könnte.

Bei Starkregen werden die auf den Straßen und Grünstreifen liegenden Blätter in die Abwasserschächte gespült und verstopfen diese.

Des Weiteren ragen Buschauswüchse in die öffentlichen Parktaschen vor dem Gemeindebüro und zerkratzen die dort einparkenden Autos.

 

Herr Gebauer unterrichtet den Ortsbeirat darüber, dass er vorhabe, einen Antrag bei er Straßenverkehrsbehörde Potsdam zu stellen.

Antragsinhalt ist die durchgängige, 24-stündige Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h an der Strecke nigsweg, Bergstraße, Straße zum Bahnhof.

Begründen lässt sich der Antrag damit, dass es an diesem Streckenabschnitt keinen gesonderten Fußweg gibt und die rger bisher dazu gezwungen sind, auf dem Grünstreifen entlang der Fahrbahn zu gehen. In den Abend- und Nachstunden und vor allem bei schlechteren Witterungsverhältnissen ist die Benutzung des Grünstreifens mit Einschränkungen verbunden. Allerspätestens dann wären die Bürger auf die Mitbenutzung der Straßenfläche angewiesen. Da bisher aber zu den o. g. Tageszeiten die Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h wieder aufgehoben ist, ist die Mitbenutzung der Straßenflächer Fußnger besonders gefährlich.

 

Daran anknüpfend wird überlegt wie den PKW-Fahrern, welche die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 km/h im Ort überschreiten, Einhalt geboten werden kann.

Präferiert wird der Vorschlag, bei der Polizei um die Aufstellung eines Seitenradars zu bitten.

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