27.08.2019 - 6.4 Ablehnung nachträgliche Baugenehmigung für das ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Zusätze:
- Andreas Menzel
- Gremium:
- Ortsbeirat Groß Glienicke
- Datum:
- Di., 27.08.2019
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag des Ortsbeirates
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Beschluss:
- abgelehnt
Herr Menzel bringt den Antrag ein. Herr Manteuffel schlägt eine Änderung im letzten Satz des Beschlusstextes vor: „…. mit weiteren städtebauplenerischen Maßnahmen so lange zu warten, bis die strafrechtlichen Verfahren zum Abschluss des verwaltungsrechtlichen Verfahrens abgeschlossen sind.“ .
Herr Sträter gibt zu Bedenken, dass mit diesem Antrag der bisherige Beschluss des Ortsbeirates konterkariert werde. Weitere Mitglieder sprechen sich dafür aus, sämtliche laufende Verfahren abzuwarten und sehen zurzeit keine Notwendigkeit für einen solchen Antrag.
Anschließend wird der Antrag zur Abstimmung gestellt:
Beschlussvorschlag:
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Ortsbeirat von Groß Glienicke lehnt eine nachträgliche Baugenehmigung für das auf dem Grundstück Eichengrund 1 befindliche Ensemble, bestehend aus einer Kfz-Werkstatt, einem Reiterhof und einer Wohnung bzw. einem Wohnhaus ab.
Der Ortsbeirat bittet den Oberbürgermeister darum, den ursprünglichen Willen der Gemeinde Groß Glienicke, festgelegt im Flächennutzungsplan und in den Bebauungsplänen, zu respektieren und einer weiteren Zersplitterung des Außenbereiches entschieden entgegenzutreten. Der Ortsbeirat bittet den Oberbürgermeister mit weiteren städtebauplanerischen Maßnahmen so lange zu warten, bis die strafrechtlichen Verfahren abgeschlossen sind.