24.09.2019 - 6.7 Anwendung des § 31 (2) des Baugesetzbuches zur ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Sträter bringt den Antrag ein und führt zu der Möglichkeit nach Baugesetzbuch bezüglich der Befreiung von der Festsetzung im B-Plan 11 A aus. Herr Sträter fragt die Mitglieder, ob sie mit der Ergänzung „… Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam wird gebeten, zu beschließen: … einverstanden sind. Diese sprechen sich dafür aus.

 

Herr Kaminski und Herr Sträter schlagen eine sich daran anschließende Änderung im Antragstext wie folgt vor:

 

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam wird gebeten, zu beschließen:

 

Der Ortsbeirat nimmt zur Kenntnis, dass die verkehrliche Anbindung der Waldsiedlung vom Ritterfelddamm aus erfolgt erfolgen soll und dadurch die ursprünglich vorgesehene Straßenplanung am nördlichen Eingang (Heinz-Sielmann-Ring) hinfällig geworden ist wird.

 

 

Der Mitantragsteller, Herr Schulz, stimmt den Änderungen zu. Anschließend wird der so geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:

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Der Ortsbeirat beschließt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam wird gebeten, zu beschließen:

 

Der Ortsbeirat nimmt zur Kenntnis, dass die verkehrliche Anbindung der Waldsiedlung vom Ritterfelddamm aus erfolgen soll und dadurch die ursprünglich vorgesehene Straßenplanung am nördlichen Eingang (Heinz-Sielmann-Ring) hinfällig wird.

 

Da infolgedessen das ehemalige Trafohaus erhalten werden kann, bittet er den Oberbürgermeister, von der Möglichkeit gemäß § 31 Abs. 2 des Baugesetzbuches Gebrauch zu machen und eine Befreiung von der Festsetzung im B-Plan 11A zu erteilen, um zeitnah Umbau und Umnutzung des Gebäudes zu ermöglichen.

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Anlagen