19.11.2019 - 8 Konzept für weiteres Vorgehen der Stadtverwaltu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Winfried Sträter, Ortsvorsteher
- Gremium:
- Ortsbeirat Groß Glienicke
- Datum:
- Di., 19.11.2019
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag des Ortsbeirates
- Federführend:
- Ortsbeirat Groß Glienicke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Sträter bringt den Dringlichkeitsantrag ein und erklärt die schwierige Gemengelage. Insbesondere, dass ein Wegerecht benötigt werde, um widerrechtlich errichtete Zäune in Ersatzvornahme zu beseitigen. Wo es dieses Wegerecht noch nicht gebe, müsse die Stadtverwaltung eine Abwägungsentscheidung treffen, wie sie mit der Situation umgeht.
Er schlägt vor, den Antrag im 2. Anstrich wie folgt zu ändern:
…
Durchsetzung der Einhaltung der Vorschriften im Landschaftsschutzgebiet Bestimmungen des B-Plans und des Landschaftsschutzgebietes;
…
Es schließt sich eine kontroverse Diskussion zum Wegerecht, der Durchsetzung von Ersatzmaßnahmen bezüglich Beseitigung von Zäunen, der Historie und des B-Plans an. Herr Sträter erklärt daraufhin noch einmal die Intention seines Antrages und dass sich der Ortsbeirat mehrheitlich bisher immer für die Konzentration auf den Weg sowie Kommunikation ausgesprochen habe, anstatt für eine „Kampfansage“ gegen die Eigentümer der gesperrten Flächen. Im Anschluss wird der Dringlichkeitsantrag zur Abstimmung gestellt.
Der Ortsbeirat beschließt:
Der Ortsbeirat bittet den Oberbürgermeister, dem Hauptausschuss in seiner ersten Sitzung zum Thema Potsdamer Ufer und zuvor dem Ortsbeirat Groß Glienicke ein zwischen den Fachverwaltungen abgestimmtes Konzept zum weiteren Vorgehen am Groß Glienicker Seeufer vorzulegen.
Dies soll insbesondere zu folgenden Themen Stellung nehmen:
Ausbau weiterer Abschnitte des Uferweges;
Durchsetzung der Einhaltung der Bestimmungen des B-Plans und des Landschaftsschutzgebietes;
Erstellung einer durch Tafeln ausgeschilderten Ordnung für die Uferlandschaft;
Sicherung öffentlicher Uferflächen, die noch im Bima-Besitz sind;
juristische Durchsetzung des öffentlichen Ufer-Wegerechts gemäß dem gültigen Bebauungsplan.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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