10.12.2019 - 6.2 Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungspl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE
- Gremium:
- Ortsbeirat Groß Glienicke
- Datum:
- Di., 10.12.2019
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- vertagt
Herr Sträter bringt den Antrag ein und stellt ihn zur Diskussion. Herr Kaminski führt zur Intention des Antrages aus. Herr Menzel legt dar, dass er dem Antrag nicht zustimmen werde und begründet entsprechend. Im Übrigen sei der Spatzennest e.V. mit der Verlegung des Kinderbauernhofes einverstanden. Aufgrund dieser Aussage erbitten die Ortsbeiratsmitglieder eine Aufklärung seitens der Verwaltung und des anwesenden Vereinsmitgliedes, Herrn Fricke. Zuvor bringt Herr Sträter seinen Antrag in der geänderten Fassung wie folgt ein:
Vermittlung im Konflikt um den Erhalt des Kinderbauernhofs – DS 19/SVV/1334
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird gebeten, in der Frage des Erhalts des Groß Glienicker Kinderbauernhofs eine Lösung durch Vermittlung anzustreben. Ein unabhängiger neutraler Verwaltungsjurist sollte einen Vorschlag für eine mögliche Lösung erarbeiten.
Insbesondere soll eine Lösung für die Fragen gesucht werden:
- wie und unter welchen Voraussetzungen der Weiterbetrieb des Kinderbauernhofs erreicht werden kann sowie
- wie und unter welchen Voraussetzungen der Erhalt der baulichen Anlagen erreicht werden kann.
Falls erforderlich, soll ein externer Jurist und/oder Mediator in die Erarbeitung einer Lösung dieser Fragen einbezogen werden.
Begründung:
Angesichts der komplexen Problematik ist weder eine Abrissverfügung noch die bloße Hinnahme der Regelverletzungen durch den Eigentümer eine gute Lösung. Daher bedarf es eines Außenblicks mit juristischem Sachverstand, damit Möglichkeiten einer denkbaren Lösung aufgezeigt werden.
Anschließend führt Herr Franke, Bereichsleiter Untere Bauaufsichtsbehörde, aus, dass die Verwaltung in einem intensiven Kontakt mit dem Spatzennest e.V. stehe, der den Kinderbauernhof Groß Glienicke, neben den Betreuungseinrichtungen des Vereins, als eine räumlich getrennte, von Kita und Hort gemeinsam genutzte Einrichtung zur Projektarbeit mit Kindern aller Altersstufen nutzt. Die Verwaltung sei der Meinung, dass im B-Plan Nr. 19 Flächen zur Verfügung gestellt bzw. darin aufgenommen werden können.
Herr Fricke, Vorstand des Spatzennest e.V., erklärt, dass der Kinderbauernhof eine wichtige Errungenschaft darstelle. Sie haben aber viele Ideen und Visionen, wie die Weiterentwicklung insgesamt und künftige Integration/Betreuung von behinderten Kindern. Die Visionen des Vereins müssen mit konkreten Plänen untersetzt werden. Das Thema der Planungssicherheit stehe für den Verein im Vordergrund. Er schlage daher vor, die zwei Anträge zurückzustellen, bis konkretere Informationen in ca. 2-3 Monaten vorliegen. Sie benötigen im Übrigen keinen Mediator. Er bestätigt die Aussage von Herrn Franke zum intensiven Kontakt mit der Verwaltung.
Herr Sträter hält an seinem Antrag als Unterstützung fest. Daraufhin meldet sich Herr Manteuffel zur Geschäftsordnung und beantragt die Vertagung beider Tagesordnungspunkte bis zur Verständigung der Stadt mit dem Spatzennest e.V.
Abstimmung:
Der Antrag auf Vertagung des Tagesordnungspunktes 6.2 – DS 19/SVV/0994 wird
mit 4 Ja-Stimmen angenommen,
bei einer Nein-Stimme
und 3 Stimmenthaltungen.
Abstimmung:
Der Antrag auf Vertagung des Tagesordnungspunktes 7.2 – DS 19/SVV/1334 wird
mit 4 Ja-Stimmen angenommen,
bei einer Nein-Stimme
und 3 Stimmenthaltungen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu erarbeiten, der den Fortbestand der Nutzung von Einrichtungen des Kinderbauernhofes einschließlich des therapeutischen Reitens und der Ergotherapie am bisher genutzten Standort in Groß Glienicke zum Inhalt hat.
Die Kosten des Verfahrens sind vom Grundstückseigentümer zu tragen.
Ein erster Sachstandsbericht ist der Stadtverordnetenversammlung bis März 2020 zu geben.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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20,3 kB
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