10.12.2019 - 6.1 Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindlic...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Gremium:
- Ortsbeirat Groß Glienicke
- Datum:
- Di., 10.12.2019
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Sträter bringt die Vorlage ein und stellt sie zur Diskussion. Die Ortsbeiratsmitglieder können die Zurückstufung des B-Plans Nr. 7 und die Begründung dafür nicht nachvollziehen. Herr Kaminski schlägt vor, der Vorlage zuzustimmen mit der Einschränkung, dass der Ortsbeirat die Rückstufung in Priorität 2 und die Begründung dafür ablehnt.
Herr Wening schlägt folgende Ergänzung des Beschlusstextes vor:
…
Der Ortsbeirat lehnt die Rückstufung des Bebauungsplans Nr. 7 „Innenbereich, 1. Änder. u. Ergänz., TB An der Sporthalle, (OT Groß Glienicke)“ in die Priorität 2 Q ab.
Begründung:
Für den Ortsbeirat ist nicht nachvollziehbar, warum das Trafohaus nicht mehr Teil der B-Planänderung sein soll. Er erwartet eine Antwort auf die Frage, welche Überlegungen es in der Stadtverwaltung zur Zukunft des Trafohauses gibt.
Darüber hinaus stellt der Ortsbeirat fest, dass die Herunterstufung der B-Planänderung 7 mitsamt der Begründung im Widerspruch zur geltenden Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung steht. Die Nutzung des Trafohauses sollte die Diskriminierung des größten Groß Glienicker Sportvereins in der Vereinsheimfrage beenden. Bisher ermöglicht die Stadtverwaltung (bzw. der KIS) lediglich der SG Rot-Weiß die Nutzung einer Räumlichkeit als Vereinsheim. Wenn das ungenutzte Trafohaus für den SC 2000 nicht zur Verfügung gestellt werden soll, stellt sich die Frage, wie die Stadtverwaltung die Ungleichbehandlung der Groß Glienicker Sportvereine beenden will.
Der Ortsbeirat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der DS 19/SVV/1100 mit der o.g. Ergänzung zuzustimmen.
Anlagen zur Vorlage
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