19.11.2019 - 5.1 Änderung des Beschlusses: Verwendung der finanz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Zu Beginn des Tagesordnungspunktes erklärt sich Herr Scheffler für befangen. Gemäß § 22 BbgKVerf. ist er damit von der Beratung und Abstimmung zu dieser Vorlage ausgeschlossen.

 

Der Ortsvorsteher erklärt, dass Herr Scheffler die inhaltliche und technische Pflege der Internetseite des Ortsteils (www.uetz-paaren.de) übernommen hat. Ziel ist es, die Webseite in einem modernen ansprechenden Design und aktuellen Zustand zu versetzen und zu halten. Die Erhöhung der eingeplanten Mittel ist notwendig, da der Pflegeaufwand größer ausfällt als zu Beginn des Jahres erwartet.

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Der Ortsbeirat beschließt:

 

Der Beschluss über die Verwendung der finanziellen Mittel aus dem Sachaufwand des Ortsteils Uetz-Paaren für 2019, DS 19/SVV/0057 wird in folgender Position geändert:

 

7. Internetdomain  300,00 €

 

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Anlagen