26.09.2019 - 6.1 Feuerwehr Wegezuführung zwischen den Grundstück...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

 

Herr Winskowski bringt den Antrag ein. Es besteht kein Diskussionsbedarf, so dass der Antrag zur Abstimmung gestellt wird:

Reduzieren

Der Ortsbeirat beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Wegezuführung hinter den Grundstücken des Baumhaselweges - zwischen den Grundstücken Baumhaselring (Gemarkung Eiche) und den Grundstücken Habichtsweg (Gemarkung Golm) - r die Feuerwehr mit entsprechenden Löschfahrzeugen zugänglich zu gestalten.

 

Reduzieren

Dokument nicht im Bestand.
Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Reduzieren

Anlagen