23.10.2019 - 5 Beratung zum Zustand der Straßen: Lindstedter S...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Ortsbeirat Eiche
- Datum:
- Mi., 23.10.2019
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt den Ortsbeiratsmitgliedern eine schriftliche Stellungnahme der Verwaltung wie folgt vor:
„Zu dem Themenkomplex „Lindstedter Straße, Siedlungsweg und Am Eichenhain“ möchten wir uns demzufolge wie folgt positionieren:
In der Lindstedter Straße wird durch die EWP Potsdam GmbH eine Trinkwasserleitungsverlegung erfolgen. In dem Zusammenhang werden partielle Verbesserungen der Fußläufigkeit durch die LHP durchgeführt.
Zur Entwässerung haben wir nachstehende Stellungnahme der EWP eingeholt.
„Nach interner Prüfung durch die EWP Potsdam GmbH ist eine Erweiterung der Regenentwässerungsfläche hydraulisch kritisch. Das Problem mit der Regenentwässerung besteht, da das generelle Netz inkl. Ausläufe bereits hydraulisch ausgelastet ist. Gegenwärtig ist eine hydraulische Überprüfung beauftragt, welche allerdings ca. 1 Jahr in Anspruch nehmen wird.“
D.h., dass bis zur Klärung der Vorflut keine grundhaften Straßenerneuerungsmaßnahmen in allen drei Straßen durchgeführt werden können. Bis zur Klärung der Rahmenbedingungen werden durch die LHP folgende Unterhaltungsmaßnahmen veranlasst:
Der Siedlungsweg wird durchgefräst und erhält eine einseitiges Quergefälle in östlicher Richtung. Damit kann das Regenwasser in die in diesem Zusammenhang neu zu errichtende offene Entwässerungsmulde abgeleitet werden. Diese Mulde erhält, wie bereits in der Örtlichkeit erkennbar, Kaskaden, die die Fließgeschwindigkeit minimieren und die Verweildauer des Regenwassers in der Mulde erhöhen. Das überschüssige Wasser wird dann von der Gitterrinne aufgenommen.
Am Eichenhain wird gegenwärtig geprüft, ob nach einer Oberflächenversiegelung das Oberflächenwasser weiterhin in den Seitenbereichen vor Ort versickern kann, oder ob weitere bauliche Maßnahmen erforderlich werden. Einen separaten Gehweg wird es bis zu einem grundhaften Ausbau der Verkehrsanlage nicht geben.
Die beschriebenen Unterhaltungsmaßnahmen sind in das Aufgabenprogramm für 2020 aufgenommen und müssen noch finanziell untersetzt werden. Vor einem möglichen Baubeginn werden wir dem OBR und die betroffenen Anlieger rechtzeitig in Kenntnis setzen.“
Nachdem ein Bürger das Wort zu diesem Thema erhalten hat, weist Herr Jäkel noch einmal darauf hin, dass ein grundhafter Ausbau der Straße von den Anliegern aus Kostengründen nicht gewünscht werde. Herr Koch führt zum Sachverhalt bei Starkregen aus.
Herr Winskowski schlägt abschließend vor:
- sich bezügtlich der Frage, wer muss die Kosten tragen bei der Sanierung/dem Ausbau von Straßen, sachkundig zu machen
- sowie soll bei der jährlichen Begehung diese Straße mit berücksichtigt werden.