28.11.2019 - 3 Bürgerfragen

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Herr Gerlach fragt im Rahmen der „Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Landeshauptstadt Potsdam nach der Laub-Grünabfälle-Regelungen ab 2020. Ausgehend von der Bürger / Ortsbeirat Diskussion aus 2018 wird auf die neue    Satzung § 3 Abs. 12 verwiesen:

 

  • Laub- und Grünabfälle von Grundstücken dürfen nicht auf Gehweg, Fahrbahn oder öffentliche Flächen verbracht werden,

 

  • die Entsorgung findet entsprechend der Regelung der Abfallentsorgungssatzung der Landeshauptstadt Potsdam in der jeweils gültigen Verfassung statt,

 

  • Aufnahme und Entsorgung des Laubes erfolgt in den im Straßenverzeichnis  gekennzeichneten Straßen im Zeitraum vom 01.10. bis 31.12 eines jeden Jahres durch die Landeshauptstadt Potsdam,

 

  • in der sonstigen Zeit des Jahres liegt die Laubentsorgung in der Verantwortung der Anlieger.

 

Der Ortsbeirat dankt Herrn Gerlach für das Interesse zu den Regelungen der Laubentsorgung.

 

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