15.01.2020 - 3.4 Bearbeitung von Anträgen auf Arbeitserlaubnis d...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Zeller bringt den Antrag namens der Fraktion DIE aNDERE ein. Anschließend nimmt die Beigeordnete für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit, Frau Meier, dazu Stellung und betont, dass der betroffene Personenkreis im Antrag undifferenziert sei und die Verwaltung davon ausgehe, es seien die geduldeten Flüchtlinge gemeint. Dazu habe am gestrigen Tag die erste Arbeitsgruppensitzung „Sichere Häfen“ stattgefunden und seien zwei diesbezügliche Pakete geschnürt worden zum einen die Ausbildungszustimmung und zum anderen die Arbeitszustimmung. Insofern sei die Verwaltung hier auf gutem Wege.

 

Namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, so Frau Bartelt, werde der Antrag unterstützt.

Herr Kirsch sieht den Antrag durch Verwaltungshandeln erledigt, da die Intention des Antrags klar und die Verwaltung in diesem Sinne auf dem Weg sei.

r die Fraktion DIE LINKE signalisiert Frau Dr. Müller ebenso Unterstützung und betont, dass dieses Thema seit vielen Jahren Schwerpunkt sei und bislang nie zur Zufriedenheit zu Ende gebracht werden konnte.

Herr Friederich schließt sich der Auffassung von Herrn Kirsch an. Ohne Frage sei das ein wichtiges Anliegen, die Dinge seien aber so weit gebracht, um final abgeschlossen zu werden und um als Handlungsgrundlage zu dienen. Eine Prüfung darüber hinaus halte er für unnötig.

Herr Teuteberg plädiert dafür, den Antrag als durch Verwaltungshandeln erledigt zu erklären und gleichzeitig eine Berichterstattung im Hauptausschuss zu diesem Thema zu vereinbaren.

Herr Keller führt aus, dass Absatz 1 und 2 bereits geprüft seien und über den Sachstand im März im Hauptausschuss berichtet werden könne.

 

Frau Meier verweist darauf, dass die „Lage komplexer“ sei. Um das Anliegen umzusetzen, müsse die Personalsituation in diesem Bereich stabil gehalten werden. Die Risiken seien bekannt; eine mündliche Berichterstattung in einer Hauptausschusssitzung im März sei aber möglich.

 

Der Antrag wird mit dieser Änderung zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Hauptausschuss beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, zu prüfen, wie die Entscheidungen über die Erteilung oder Versagung einer Arbeitserlaubnis durch die Ausländerbehörde beschleunigt werden können.

 

Dabei soll angestrebt werden, dass im Regelfall die Entscheidung über eingereichte Anträge auf Arbeitserlaubnis in einer Frist von 3 Wochen getroffen wird.

 

Der Hauptausschuss ist im März 2020 über den Sachstand zu unterrichten.

 

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Anlagen

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