15.01.2020 - 5.1 Information des OBM zur interkommunalen Zusamme...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 15.01.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Information des OBM zur interkommunalen Zusammenarbeit
Der Oberbürgermeister informiert, dass der Stadtverordnetenversammlung eine entsprechende Mitteilungsvorlage in der nächsten Sitzung am 29.01.2020 vorgelegt wird.
Umzugs des Seesportclubs
Herr Kümmel verweist auf die in der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vorgelegte Beschlussvorlage - Verwaltungsvereinbarung zur Neuordnung von Grundstücksflächen im Babelsberger Park – mit der auch die Vereinsarbeit des Potsdamer Seesportclubs gesichert werden solle. Die Bestandsgebäude müssen abgetragen werden und der Seesportclub erhalte als Zwischenlösung eine Containeranlage auf dem Freibadgelände. Derzeit bereite der Verein den Bauantrag dafür vor.
Erarbeitung der Wohnraumzweckentfremdungssatzung
Die Beigeordnete für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit, Frau Meier, betont, dass diese Satzung im Entwurf bereits vorliege, das eigentliche Problem aber die rechtssichere Umsetzung sei. Dazu bedarf es gerichtsfester Kriterien, die auch in die Prozesse der Verwaltung der Landeshauptstadt eingefügt werden können und der Definition von entsprechenden Verwaltungsabläufen.
Herr Dr. Scharfenberg regt an, für diese spezielle Aufgabe externen Sachverstand heranzuziehen.
Ablauf der Prüfung der Gültigkeit/Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Klinikum bis zu seiner Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung
Frau Krusemark, Fachbereichsleiterin Recht und Vergabemanagement, informiert, dass 14.420 gültige Unterschriften benötigt werden. Derzeit prüfe der Bereich Statistik und Wahlen die Gültigkeit der abgegebenen Unterschriften und wolle bis zur 5. Kalenderwoche die für die 1. Frage geprüft haben und bis zur 9. Kalenderwoche die für die 2. Frage. Anschließend entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über die formale Zulässigkeit, danach die Kommunalaufsicht über die materielle Zulässigkeit. Die Entscheidung der Kommunalaufsicht sei ein Verwaltungsakt, gegen den Klage erhoben werden könne, sowohl von der Initiative als auch von der Stadt. Wird keine Klage erhoben, kann die Stadtverordnetenversammlung das Anliegen zum Beschluss erheben; ist dies nicht der Fall ist ein Bürgerentscheid herbeizuführen.
Zu der von Herrn Dr. Scharfenberg erbetenen Beschleunigung des Verfahrens nimmt Herr Jetschmanegg Stellung und verweist darauf, dass bereits Mitarbeitende der Stadtverwaltung für die Prüfung rekrutiert wurden. Der Prüfvorgang müsse aber manuell erfolgen, so dass diese Tätigkeit nur über eine gewisse Stundenzahl hinweg möglich ist.
Format der Anhörung zur Garnisonkirche am 24.01.2020
Herr Friederich verweist auf den für die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vorliegenden Antrag der Fraktion CDU und bittet diesen im Rahmen der Anhörung ebenfalls zu thematisieren. Herr Schubert verweist darauf, dass dies aus formalen Gründen nicht funktioniere, da sich der Antrag noch nicht im Geschäftsgang befinde. Das schließe aber einen Meinungsaustausch zum Anliegen des Antrags nicht aus, der danach in den entsprechenden Ausschüssen zu beraten sei.
Herr Piest verweist darauf, dass mit der Einladung zum 24.01.2020 auch darum gebeten wurde, die Fragen wie verabredet an die sachverständigen Akteure bis DIENSTAG, 21.01.2020 vorab an ihn zu senden, die dann im Vorfeld der Sitzung allen zur Verfügung gestellt werden.
Strategischer Eckwertebeschluss
Herr Shubert sagt eine Verständigung zu, wie mit der Thematik einer Behandlung der DS 19/SVV/1174 im Hauptausschuss umgegangen werden soll.
Im Weiteren nimmt Herr Schubert Bezug auf einen Presseartikel in der Märkischen Allgemeinen Zeitung zur Besetzung der Stelle des kaufmännischen Geschäftsführers der EWP. Die darin enthaltenen Behauptungen zur Person der potentiellen Kandidatin seien schlichtweg falsch.