12.02.2020 - 4.4 Information über eingereichte Gefährdungsanzeig...

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Boede bringt den Antrag namens der Fraktion DIE aNDERE ein. Herr Keller merkt an, dass mit diesem Antrag ein absolutes Misstrauen in die Verwaltung ausgedrückt werde. Er bittet darum, künftig solche Aussagen zu unterlassen; der Antrag sei abzulehnen.

 

Der Oberbürgermeister verweist darauf, dass er rechtlich nicht dazu verpflichtet sei, diese Informationen zu erteilen. Die Zahl an Überlastungsanzeigen an sich, sage auch nichts zu dem Umgang damit aus. Er lehnt die Vermischung des Hauptausschusses mit der Gesellschafterversammlung ab und stellt klar, dass er weder regelmäßig die Zahlen/Informationen erhalte noch fordere er diese an. Er halte sich an die gesetzlichen Vorgaben und „verweigere“ sich nicht insofern bittet er Herrn Boede um Prüfung seiner Wortwahl.

 

Auf Nachfrage der Hauptausschussmitglieder begründet Herr Boede, dass seine Fraktion diese Informationen als wichtigen Indikator r weitere Entscheidungen zum Bürgerbegehren Klinikum benötige.

 

Der Antrag wird zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird - auch in seiner Funktion als städtischer Vertreter in der Gesellschafterversammlung - beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung im März 2020 Bericht darüber zu erstatten:

 

-          wie viele Überlastungsanzeigen von Beschäftigten der Klinikgruppe „Ernst von Bergmann“ jeweils in den Jahren 2017, 2018 und 2019 jeweils eingereicht wurden,

 

-          wie viele dieser Überlastungsanzeigen jeweils auf welche Betriebsteile und Gesellschaften entfielen,

 

-          in welchen Arbeitsbereichen und Beschäftigtengruppen jeweils die meisten Überlastungsanzeigen zu verzeichnen waren und

 

-          welche Maßnahmen die Geschäftsführung zum Abbau dauerhafter Arbeitsüberlastung der Beschäftigten umgesetzt hat.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit 10 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei 2 Ja-Stimmen

und 5 Stimmenthaltungen.