26.02.2020 - 3.6 Verwaltungsvereinbarung zur Neuordnung von Grun...

Beschluss:
vertagt
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Herr Kümmel, Planungsbüro des Geschäftsbereiches Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, geht an Hand einer Powerpointpräsentation auf die Kernfragen in der bisherigen Diskussion, warum die Neuordnung durchgeführt werde sowie welchen Nutzen die Stadt und die Bürger davon haben und wie die Funktionsfähigkeit des Strandbades trotz der Verkleinerung gesichert werde, ein.

 

Anlass dieser Neuordnung, so Herr Kümmel, sei die eigentumsrechtliche Sicherung und die denkmalrechtliche Vorklärung zur Errichtung eines neuen Funktionsgebäudes (Baurecht im Welterbe) mit einer deutlichen Funktionsverbesserung durch einen Neubau. Damit werde darüber hinaus ein langfristiger Konflikt zwischen Strandbad-/Sportnutzung und den garten-denkmalpflegerischen Ansprüchen im südlichen Babelsberger Park geklärt. Außerdem gebe es jetzt ein Gesamtkonzept mit parallelen Investitionen (Strandbad, Havelhaus, neuer Eingangsbereich und Wegebeziehungen).

 

Bezüglich der Funktionen und Nutzungen auf der nunmehr kleineren zur Verfügung stehenden Fläche sei entscheidend, dass alle Bereiche sich am neuen Standort wiederfinden werden; einiges, wie z.B. Technik, Fahrräder werden aus der Fläche herausgenommen und verlagert.

Ziele der Landeshauptstadt Potsdam seien

-          die Sicherung des Betriebes des Strandbades durch eine Neuordnung der Grundstücksflächen

-          die Qualifizierung des Strandbades durch ein neues Funktionsgebäude

-          der Verbleib des Seesportclubs am Standort

-          die vertragliche Anerkennung von Lage und Größe des neuen Funktionsgebäudes durch die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten.

 

In der sich anschließenden Diskussion beantwortet Herr Kümmel die Nachfragen der Hauptausschussmitglieder. So von Frau Laabs nach der Sicherung des bislang angebotenen Inklusionssports und dem Umgang mit der „massiven“ Kritik der Einwohnerinnen und Einwohner. Herr Kümmel verweist darauf, dass das Inklusionssportangebot von den Havelpiraten gesichert sei, da diese mit dem Seesportclub kooperieren. Unter Verweis auf das große Interesse an der am vergangenen Freitag durchgeführten Informationsveranstaltung betont Herr Dr. Scharfenberg, dass die ablehnende Haltung aus seiner Sicht auf Unkenntnis beruhe. Die der Vorlage beigefügten Anlage seien wenig erhellend. Deshalb schlage er einen Vor-Ort-Termin vor, der zur Versachlichung beitrage; zum einen für die Entscheidungsfindung der Stadtverordneten und zum anderen könne auch die Bürgerinitiative „mitgenommen“ werden. Allerdings sei eine Beschlussfassung dann erst in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.04.2020 möglich.

Herr Kolesnyk betont, dass es einen klaren Auftrag der Stadtverordnetenver-sammlung gegeben habe; eine Umsetzung sei mit der jetzigen Lösung und dem neuen Gebäude möglich. Unterschiedliche Interessen würden in dem jetzt vorliegenden Kompromiss münden, darüberhinausgehende Interessen, insbesondere der Bürger, finden sich in folgendem Ergänzungsantrag der Fraktion SPD wieder:

 

Ergänzungsvorschlag:

Der Beschlussvorschlag ist um folgende Punkte zu erweitern:

 

3.  Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Möglichkeiten für weitere Badestellen und ein weiteres Strandbad in Potsdam sowie die dafür erforderlichen Aufwendungen zu prüfen und aufzuzeigen. Es ist zu prüfen, welche dieser Möglichkeiten zusammen mit den Veränderungen am Strandbad Babelsberg bis 30.04.2023 realisiert werden könnten.

 

4.  Der Oberbürgermeister wird beauftragt, längere Öffnungszeiten für das Strandbad Babelsberg zu prüfen.

 

5.  Zu § 4 der Verwaltungsvereinbarung stellt die Stadtverordneten-versammlung fest: Die Aufstellung und Umsetzung der Parkordnung liegt im Verantwortungsbereich der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten. Die Landeshauptstadt Potsdam ist nicht für die Durchsetzung darin ggf. festgelegter Verbote verantwortlich. Die Landeshauptstadt Potsdam unterstützt Maßnahmen zur Sensibilisierung der Potsdamerinnen und Potsdamer, damit keine Verbote bisher erlaubter bzw. geduldeter Nutzungen erforderlich sind.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist zu den Punkten 3. und 4. bis August 2020 zu berichten.

 

Auf den Hinweis von Herrn Pfrogner, dass sich der Punkt 3 mit anderen sich bereits im Geschäftsgang befindenden Anträgen doppele, betont Herr Kolesnyk, dass es mit der vorgeschlagenen Ergänzung um die Verknüpfung der zeitlichen Komponente mit dem was sich aus der Bürgerversammlung ergeben habe, gehe.

 

Er, so Herr Friederich, freue sich ungemein, dass nach so vielen Jahren jetzt endlich ein Entwurf einer Vereinbarung vorliege, in dem die Interessen der Beteiligten unter einen Hut gebracht werden. Eine verständliche Kommunikation mit den Bürgern sei aber sicherlich auch weiterhintig.

Frau Hüneke verweist darauf, dass in der Bürgerversammlung Gespräche angeboten worden seien, was die Bürgerinitiative sicher auch nutzen werde. Sie spricht sich gegen eine Vertagung der Beschlussfassung aus; der Prozess sei kompliziert genug gewesen. Herr Wollenberg entgegnet, dass vor weiteren Gesprächen keine Tatsachen durch einen Beschluss geschaffen werden sollten. Im Weiteren plädiert er für eine Streichung der im § 4 enthaltenen gemeinsamen Anstrengung , das wilde Baden im Park und außerhalb des Strandbades zu unterbinden.

 

Der Oberbürgermeister betont in seinen Ausführungen, dass eine Klarstellung der Eigentümerpflichten nötig sei. Auch wenn der Passus gestrichen werde, seien diese nicht weg. Für die Durchsetzung der bestehenden Parkordnung sei die Stiftung verantwortlich und habe die Stadt keinen Einfluss. Er sei gern bereit, nochmals Gespräche zur Modifizierung des Vereinbarungstextes zu führen. Er stimmt dem Vorschlag eines Vor-Ort-Termins zu; der Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt werde mit der Stiftung eine geeignete Veranstaltung vorbereiten.

Er betont, dass das erzielte Verhandlungsergebnis wichtig sei, weil auf dem Gelände etwas „passieren“sse. Beglich der Schaffung weiterer Bademöglichkeiten verweist er auf den korrekten Umgang mit den Begrifflichkeiten „Badestelle“ und „Strandbad“. Die Definition sei in Bezug auf die aktuellen Urteile zur Amtshaftung von Bürgermeistern und Oberbürgermeistern bedeutend. Deshalb sollte sensibler mit der Thematik umgegangen werden; „einfach mal so Stellen zum Baden freimachen“ funktioniere nämlich nicht.

 

Im Sinne der geführten Diskussion wird die DS zurückgestellt und nach dem Vor-Ort-Termin wieder aufgerufen.

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Anlagen zur Vorlage

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