11.03.2020 - 5 Mitteilungen der Verwaltung

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aktueller Sachstand des Verwaltungsstabes „Coronavirus“

 

Der Oberbürgermeister verweist auf die Entscheidung, die erste Schule (hier die Marienschule) vorübergehend zu schließen sowie auf den noch nicht vorliegenden „Ordnungsrahmen“ seitens der Landesregierung. Demzufolge könne die Verwaltung noch nicht ordnungsbehördlich tätig werden, sondern nur Bitten aussprechen. Aus Sicht der Verwaltung sollten, der Empfehlung des Gesundheitsministers folgend, alle Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern abgesagt werden, ebenso Veranstaltungen mit Clubcharakter. Um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, gelte dies bis mindestens nach den Osterferien. Im Zuge dessen sei auch das für April geplante Tulpenfest abgesagt worden und er gehe davon aus, dass weitere Entscheidungen in dieser Art zu treffen seien.

Anschließend erläutern Frau Dr. Gruhn, Arbeitsgruppe Umwelt, Trinkwasser, Infektionsschutz und Hygieneüberwachung, und Frau Meier, Beigeordnete für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit, die allgemeine Lage für Potsdam und im Einzelnen die Hintergründe der Schließung der Marienschule sowie den Umgang des Klinikums Ernst von Bergmann mit einem erkrankten zweijährigen Kind, dass stationär im Klinikum aufgenommen wurde. Hinsichtlich des Abstrichmanagements betont Frau Meier, dass die Aufnahmekapazitäten der Kliniken beeinflusst werden, weil nicht alle Hausärzte den Abstrich machen. Um dieses Problem zu lösen, gebe es einen Termin mit der Kassenärztlichen Vereinigung. Im Weiteren werden in stationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Behindertenhilfe die Besuche eingeschränkt und gehe an alle Einrichtungen ein allgemeines Schreiben, in dem auf die Dinge hingewiesen werde, auf die sich die Einrichtungen einstellen müssen.

Anschließend werden die Nachfragen der Hauptausschussmitglieder beantwortet, so zu den vorhandenen Kapazitäten, den konkreten Vorsorgemaßnahmen, dem Umgang mit Veranstaltungen, die mit Mitteln der Stadt gefördert und auf Grund der aktuellen Ereignisse abgesagt werden müssen sowie nach Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Verwaltungstätigkeit und der Tätigkeit der städtischen Unternehmen.

 

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