11.03.2020 - 4.1 Aufgabe des ins Kuratorium der Stiftung Garniso...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Oberbürgermeister bringt die neue Fassung vom 25.02.2020 ein. Geändert habe sich auf Grund von Hinweisen die personelle Besetzung des stellvertretenden Mitglieds. Die Funktion werde nun von der/die Bürgermeister/in der Landeshauptstadt Potsdam wahrgenommen.

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam entsendet in das Kuratorium der Stiftung Garnisonkirche gemäß der Satzung der Stiftung Garnisonkirche § 6 Abs. 2, 7 und 8

  1. als ordentliches Mitglied den/die Oberbürgermeister/in der Landeshauptstadt Potsdam,
  2. als stellvertretendes Mitglied den/die Bürgermeister/in der Landeshauptstadt Potsdam.

Das Mitglied der Landeshauptstadt Potsdam nimmt im Kuratorium der Stiftung die in der Stiftungssatzung im § 8 Abs. 1 und 2 definierten Aufgaben wahr und setzt sich dabei im Rahmen der Kuratoriumsarbeit für die Umsetzung der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Ziele ein.


 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

14

Ablehnung:

  2

Stimmenthaltung:

  0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=10772&TOLFDNR=130387&selfaction=print